Die kürzlich abgeschlossenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt bezüglich Missbrauchs städtischer Ressourcen werfen einen bedeutenden Schatten auf die Verwaltung der Stadt Raunheim. Die Situation betrifft fünf Mitarbeiter, die während ihrer Arbeitszeit am Ferienhaus des verstorbenen Bürgermeisters Thomas Jühe eine Terrasse gebaut haben, was zur Veruntreuung von Gemeinde-Geldern führt.
Die Umstände der Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund mehrerer Reisen der Mitarbeiter nach Österreich im Jahr 2022 Ermittlungen eingeleitet. Diese Reisen wurden als „Teambildungsmaßnahme“ deklariert und ermöglichten den Mitarbeitern den Zugang zu Materialien der Stadt, die dann für den privaten Gebrauch missbraucht wurden. Konkrete Beweise zeigen, dass Altholz und Fenster, die für eine Kindertagesstätte gedacht waren, für die Terrasse verwendet wurden.
Politische Reaktionen und öffentliche Wahrnehmung
Bürgermeister David Rendel (SPD) äußerte sich positiv über das Ergebnis der Ermittlungen und stellte fest, dass kein finanzieller Schaden für die Stadt entstanden sei. Gleichzeitig vermied er jedoch, sich direkt mit der Nutzung von Arbeitszeit für private Zwecke auseinanderzusetzen. Er erklärte, dass die Mitarbeiter ihrer Verbundenheit zu Jühe nachkamen und ihm ein „Abschiedsgeschenk“ machen wollten.
Diese Aussage ruft gemischte Reaktionen hervor. Oppositionspolitiker sehen in den Geldauflagen, die die Mitarbeiter als Vergeltung für ihr Verhalten zahlen sollen, ein Zeichen für ein ernstzunehmendes Fehlverhalten. Mohammed Ghazi von der Fraktion „Wir sind Raunheim“ forderte, dass die Vorfälle nicht verharmlost werden dürfen, und betont die Notwendigkeit einer umfassenderen Aufklärung.
Auswirkungen auf die Stadtverwaltung
Besondere Aufmerksamkeit erhielt auch das Thema der Provisionen, die an einen leitenden Mitarbeiter der Stadt gezahlt wurden. Diese Zahlungen von rund zwei Millionen Euro, die zusätzlich zu seinem Gehalt flossen, wurden rechtlich als nicht bedenklich eingestuft. Dennoch pochen Kommunalpolitiker auf eine Rückzahlung dieser Provisionen, da die Finanzaufsicht des Kreises Groß-Gerau diese Zahlungen beanstandet hat.
Blick in die Zukunft
Die Diskussionen um die städtischen Gelder und die Integrität der Stadtverwaltung in Raunheim sind noch lange nicht abgeschlossen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Stadtverwaltung aufgefordert, die Provisionen zurückzufordern, und kaum ein Abgeordneter ist mit der aktuellen Zustandsbeschreibung zufrieden. Das Licht der Öffentlichkeit auf die internen Vorgänge könnte zu einem wichtigeren gesamtgesellschaftlichen Thema über Verantwortung und Transparenz in der Kommunalpolitik führen.
– NAG