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SPÖ fordert Arzneimittelkostendeckel nach Sendung Bürgeranwalt

SPÖ-Silvan fordert die Einführung eines Arzneimittelkostendeckels, um die Kosten für Medikamente zu begrenzen. In einer gestrigen Ausgabe der Sendung „Bürgeranwalt“ wurde ein Fall vorgestellt, der die Notwendigkeit dieser Maßnahme verdeutlichte. Aktuell gibt es eine Kostenobergrenze für Rezeptgebühren, allerdings werden Medikamente, deren Preis unter der Rezeptgebühr liegt, nicht berücksichtigt. Das stellt vor allem für chronisch Kranke mit geringem Einkommen ein großes Problem dar. Die SPÖ möchte diese Gesetzeslücke schon lange reparieren und hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die Regierungsparteien haben diesen Antrag jedoch vertagt. SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan hofft, dass der Antrag in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses wieder aufgenommen wird und der Arzneimittelkostendeckel eingeführt wird.

Um den aktuellen Zustand zu verdeutlichen, erläutert Silvan die derzeitige Regelung: Jeder gesetzlich Versicherte hat ein Rezeptgebührenkonto bei der Krankenkasse. Auf diesem Konto werden alle im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Wenn die Summe dieser Gebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht, erhält man ein gebührenfreies Rezept. Allerdings werden Medikamente, deren Kosten unter der Rezeptgebühr von 7,10 Euro liegen, nicht dem Gebührenkonto gutgeschrieben.

Ein in der Sendung präsentierter Fall verdeutlichte die Auswirkungen dieser Regelung auf einen Pensionisten. Er hatte bis zum 28. November 521 Euro für Medikamente ausgegeben, von denen jedoch nur 360 Euro für die Obergrenze angerechnet wurden. Der restliche Betrag betraf Medikamente, deren Kosten unter der Rezeptgebühr lagen. Hier besteht eine Gesetzeslücke, die von der SPÖ repariert werden möchte.

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Um eine Entscheidung für die Einführung des Arzneimittelkostendeckels zu erreichen, hofft Silvan, dass der vertagte Antrag in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses wieder aufgenommen wird. Dieser Deckel soll zukünftig die Kosten aller verordneten Medikamente berücksichtigen und nicht nur die Kosten jener Medikamente, die über der Rezeptgebühr liegen.

Anbei eine Tabelle mit Informationen zum Thema:

Rezeptgebühr Derzeitige Kostenobergrenze Kosten notwendiger Medikamente
7,10 Euro 2% des Jahresnettoeinkommens Nicht berücksichtigt

Es bleibt abzuwarten, ob die Einführung des Arzneimittelkostendeckels von der Regierungspartei unterstützt wird und somit chronisch kranken Menschen mit geringem Einkommen geholfen werden kann.

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Quelle: SPÖ-Parlamentsklub / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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