Nach einem kontroversen Interview mit der SPD-Chefin Saskia Esken in der ZiB2 Show konnte Gerald Grosz seine Empörung nicht zurückhalten. Der ehemalige österreichische Präsidentschaftskandidat hat Esken bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus angezeigt.
Grosz warf Esken vor, die Verbrechen des Nationalsozialismus schamlos zu verharmlosen und mit „widerwärtigen Vergleichen“ zur AfD die Opfer der NS-Zeit zu verunglimpfen. Er kritisierte Esken dafür, politische Mitbewerber mit der Nazikeule zu attackieren und dabei die Verbrechen des NS-Regimes zu relativieren. Grosz betonte, dass solche Äußerungen die wahren Opfer des Nationalsozialismus beleidigen und die Millionen Todesopfer herabsetzen. Er bezeichnete Esken als „wandelnde Bankrotterklärung für jeden parlamentarischen Diskurs“ und warf ihr vor, die Geschichte billig zu missbrauchen.
Die Anzeige von Grosz richtet sich gegen Esken gemäß § 3h des Verbotsgesetzes 1947. In dem Anzeigenbrief an die Staatsanwaltschaft Wien wird konkret auf Esken’s Aussage in einem Interview verwiesen, in dem sie die AfD mit Goebbels verglich und als „Nazi-Partei“ bezeichnete. Grosz fordert die Überprüfung des Tatbestandes und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund der Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes.
Esken’s Äußerungen haben eine Debatte über die Grenzen des politischen Diskurses und die angemessene Erinnerungskultur in Deutschland ausgelöst. Die Frage, inwieweit Vergleiche mit dem Nationalsozialismus zulässig sind und wie man mit der Erinnerung an die Verbrechen der Vergangenheit umgehen sollte, wird in dieser Auseinandersetzung deutlich.
Esken hat bisher nicht öffentlich auf die Anzeige von Grosz reagiert, aber die Kontroverse um ihre Aussagen zeigt, wie sensibel das Thema des Nationalsozialismus in Deutschland und Österreich immer noch ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz auf die Anzeige reagieren wird und ob es zu weiteren Entwicklungen in diesem Fall kommen wird.