Bezieher:innen von Sozialhilfe erhalten in Zukunft eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn sie an Nach- und Umschulungen teilnehmen. Eine entsprechende Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes wurde heute im Sozialausschuss des österreichischen Nationalrats beschlossen. Bisher war ein solcher Zuschuss nur Empfängern von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten. Die Novelle sieht vor, dass Sozialhilfebezieher:innen, die an Schulungen teilnehmen, einen Zuschlag von bis zu 340 Euro pro Monat erhalten können. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von der Dauer der Ausbildung ab.
Der Schulungszuschlag soll als Anreiz dienen, zusätzliche Schulungen des Arbeitsmarktservice in Anspruch zu nehmen. Bei einer Ausbildungsdauer von mehr als 12 Monaten beträgt der Zuschlag 340 Euro pro Monat, zwischen 4 und 12 Monaten sind es 204 Euro pro Monat und bei einer Ausbildungsdauer von bis zu 4 Monaten werden 68 Euro pro Monat ausgezahlt. Der Zuschlag wird den Betroffenen während der Dauer der Ausbildung zusätzlich zur Sozialhilfe ausgezahlt und bei der Berechnung der Sozialhilfe nicht berücksichtigt.
Bisher war eine finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an Schulungen des Arbeitsmarktservice nur Empfängern von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten. Diese erhalten seit dem 1. Januar 2024 bereits einen solchen Schulungszuschlag. Durch die Novelle wird auch dafür gesorgt, dass der Schulungszuschlag nicht als Einkommen angerechnet wird, wenn die Sozialhilfe zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe bezogen wird.
Der Schulungszuschlag ist Teil der Bemühungen, Sozialhilfebezieher:innen dabei zu unterstützen, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Bisher war es für viele Betroffene schwer leistbar, längere Schulungen zu absolvieren, weshalb sie oft gezwungen waren, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Mit dem Zuschlag sollen die Chancen deutlich verbessert werden, nicht mehr länger auf das soziale Netz angewiesen zu sein und wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.
Die Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss noch vom Nationalrat beschlossen werden, was für Ende Februar geplant ist. Nach Inkrafttreten haben die österreichischen Bundesländer dann 7 Monate Zeit, ihre Ausführungsgesetze anzupassen. Spätestens im Herbst 2024 soll der Schulungszuschlag dann erstmals österreichweit ausgezahlt werden.
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit Informationen zu den verschiedenen Höhen des Schulungszuschlags in Abhängigkeit von der Ausbildungsdauer:
Ausbildungsdauer | Schulungszuschlag |
---|---|
mehr als 12 Monate | 340 Euro pro Monat |
4-12 Monate | 204 Euro pro Monat |
bis zu 4 Monate | 68 Euro pro Monat |
Mit der Einführung des Schulungszuschlags sollen rund 2.400 Personen von dieser Neuregelung profitieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. Die Maßnahme ist vor allem in Zeiten, in denen in allen Branchen Fachkräftemangel herrscht, von großer Bedeutung.
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) / ots