Politik

Sozialausschuss unterstützt internationales Abkommen gegen Gewalt in der Arbeitswelt

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass der Sozialausschuss einstimmig für ein Abkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt gestimmt hat. Diese Entscheidung erfolgte im Rahmen einer Sitzung, in der auch Änderungen für Gastverträge an Theatern sowie eine Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz behandelt wurden. Die Oppositionsinitiativen wurden vertagt.

Das internationale Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation sollen gemäß dem einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses nun ratifiziert werden. Das Übereinkommen 190 der International Labour Organization (ILO) beinhaltet ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Maßnahmen zur Prävention, Sanktionierung und Durchsetzung. Es legt außerdem Wert auf den Zugang von Opfern zu Unterstützung und Schutzmaßnahmen sowie Untersuchungen in Fällen von Gewalt und Belästigung. Die Empfehlung Nr. 206 enthält zusätzliche Vorschläge zum Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Die SPÖ hatte einen Antrag für die Ratifizierung des Abkommens eingebracht, der als erledigt betrachtet wurde.

Die Erläuterungen zum Staatsvertrag geben an, dass es auf nationaler Ebene keine Anpassungen zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz gibt, da es bereits zahlreiche Bestimmungen im Strafgesetzbuch gibt, die diese Handlungen verbieten. Das Gleichbehandlungsgebot im Gleichbehandlungsgesetz verbietet außerdem Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zughörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung.

Die Inhalte des Abkommens wurden als wichtig erachtet, da Österreich bereits geeignete Maßnahmen in Gesetzgebung und Praxis zur Umsetzung aller Bestimmungen getroffen hat. Die Ratifizierung wird als ein wichtiges Signal betrachtet, wie der österreichische Arbeitsminister Martin Kocher betonte.

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Des Weiteren hat der Sozialausschuss einstimmig für eine Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz gestimmt. Diese Novelle zielt darauf ab, eine Gleichstellung zwischen Stammbelegschaft und überlassenen Arbeitskräften sicherzustellen. Bisher fiel die Anwendbarkeit des Gesetzes auf überlassene Arbeitskräfte nach den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG). Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs reagierte die Regierung und passte die Gesetzeslage an, um sicherzustellen, dass überlassene Arbeitnehmer:innen im gleichen Maße vom Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz erfasst werden wie die Stammkräfte.

Im Bereich der Gastverträge an Theatern werden ebenfalls gesetzliche Klarstellungen vorgenommen. Laut der vorgelegten Novelle des Theaterarbeitsgesetzes erfolgte die Zustimmung im Ausschuss von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS. Der Begriff des Gastes am Theater wird in der Novelle präziser definiert. Es wird zwischen einem Gast vom Typ I und einem Gast vom Typ II unterschieden, wobei ersterer bei nicht mehr als fünf Aufführungen pro Spieljahr mitwirkt und letzterer zur Mitwirkung an mehr als fünf, aber maximal 60 Aufführungen verpflichtet ist und dafür mehr als den Durchschnittsbezug der Ensemblemitglieder verdient.

Die neuen Regelungen für Gastverträge sollen ab dem 1. September 2025 in Kraft treten und für alle ab diesem Tag geschlossenen Verträge gelten. Die Novelle soll auch Auslegungsfragen im Bereich der Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen klären.

Die Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz und die Klarstellungen bei den Gastverträgen wurden von der ÖVP und den Grünen als Verbesserungen und Schaffung von Rechtssicherheit betrachtet. Die SPÖ kritisierte hingegen, dass es sich nur um kleinere Änderungen handle und dass wichtige Verbesserungen zur sozialen Absicherung von Künstler:innen fehlten.

Der Sozialausschuss vertagte verschiedene Anträge der SPÖ, darunter einen Rechtsanspruch auf Freistellung für Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und gegen die Schließung von Standorten der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH. Auch Forderungen nach Kündigungsschutz für schwer kranke Arbeitnehmer:innen und Beschäftigungsschutz für Kinder-Influencer:innen wurden vertagt.

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