Politik

Sozialausschuss beschließt Anhebung der Familienbeihilfe-Grenze auf 16.455 € in 2024

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat einstimmig beschlossen, die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe zu erhöhen. Aktuell verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienen. Um zu verhindern, dass Studierende ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, wenn ihr Gehalt steigt, soll die Zuverdienstgrenze ab 2025 jährlich an die Inflation angepasst werden. Zudem wird die Grenze für das laufende Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2024 von 15.000 € auf 16.455 € erhöht.

Laut einem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien soll die Erhöhung auf 16.455 € dem ASVG-Anpassungsfaktor von 9,7% für das aktuelle Jahr entsprechen. Zukünftige Anpassungen sollen ebenfalls auf Basis des ASVG-Anpassungsfaktors erfolgen. Im Jahr 2020 wurde die Zuverdienstgrenze bereits von 10.000 € brutto auf 15.000 € angehoben.

Des Weiteren hat der Sozialausschuss kleinere Verbesserungen für Verbrechensopfer sowie für Personen, die Ansprüche nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder dem Impfschadengesetz geltend machen, beschlossen. Eine Forderung der FPÖ nach Einrichtung eines Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes wurde jedoch vertagt.

Zusätzlich zu der Anhebung der Zuverdienstgrenze wurde auch eine Novelle zum Verbrechensopfergesetz gebilligt. Diese Novelle soll raschere Entscheidungen über beantragte Hilfeleistungen ermöglichen, möglicherweise sogar vor Abschluss des Strafverfahrens. Dem Sozialministeriumservice sollen künftig auf Anfrage Daten über betroffene Tatopfer sowie weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.

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Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Impfschadengesetz zu novellieren, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Dabei soll klargestellt werden, dass der Bund sämtliche Kosten für beigezogene Sachverständige im Bereich der Sozialentschädigung übernimmt, auch wenn es sich um nichtamtliche Sachverständige handelt. Bereits vorgeschriebene und beglichene Barauslagen, die aus der Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger resultieren, sollen rückwirkend ab Anfang 2024 ersetzt werden.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Studierende nicht gezwungen werden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um die Einkommensgrenze aufgrund der Inflation nicht zu überschreiten. Gleichzeitig sollen Verbrechensopfer und Personen, die Ansprüche nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder dem Impfschadengesetz stellen, schneller und einfacher Hilfeleistungen erhalten können. Die Novellierungen sollen dabei für mehr Klarheit und Gleichbehandlung sorgen. Insgesamt sind die beschlossenen Maßnahmen ein Schritt hin zu einer gerechteren und effizienteren Familienbeihilfe und Opferhilfe. (Quelle: www.ots.at)

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