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Solingen: Politische Forderungen nach schnellerer Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

Am 23. Oktober 2023, nach einem blutigen Vorfall in Solingen und zunehmenden politischen Forderungen für schnellerer Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber, kritisiert Gunnar Schupelius in Berlin die langwierigen deutschen Asylverfahren, die es erlauben, bis zu acht Mal Einspruch gegen eine Ablehnung einzulegen, was oft zu jahrelangen Klagewellen und hohen Kosten für den Staat führt.

Berlin – Nach der schockierenden Bluttat in Solingen von letztem Freitag stehen Politiker erneut unter Druck, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betonte in Solingen die Notwendigkeit, Abschiebungen mit „rechtlichen Regelungen“ schneller durchzuführen. „Endlich müsse geltendes Recht durchgesetzt werden“, forderte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Diese Statements sind nicht neu, sondern tauchen regelmäßig nach tragischen Ereignissen auf.

Erst am 23. Oktober 2023, wenige Tage nach den Angriffen der Hamas auf Israel, berichtete der Spiegel, dass Bundeskanzler Scholz die irreguläre Migration zur Chefsache erklärt habe und Maßnahmen plane, um die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren. Solche Initiativen sind jedoch nicht neu; schon am 9. Januar 2017 verkündete die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine „nationale Kraftanstrengung“ zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber.

Die Realität des deutschen Asylsystems

Die Bemühungen der Politiker bleiben oftmals ohne konkrete Maßnahmen. Das deutsche Asylsystem ermöglichte bisher zahlreiche rechtliche Weiterungen, die die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern. Behörden und Gerichte stehen vor einer Flut von Klagen, die das System lähmen.

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Ein Asylbewerber hat bis zu acht Möglichkeiten, gegen die Ablehnung seines Antrags Einspruch zu erheben, bevor er endgültig ausreisepflichtig wird. Der typische Rechtsweg beginnt mit einer Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor dem Verwaltungsgericht (VG). Wird auch dort abgelehnt, kann der Asylbewerber vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen. Bei einer erneuten Ablehnung besteht die Möglichkeit, sich als „Härtefall“ bei der jeweiligen Landesregierung zu melden oder einen Folgeantrag zu stellen.

Kommt es auch in der zweiten Runde zu einer Ablehnung, kann der Asylbewerber auf „subsidiären Schutz“ oder Abschiebeschutz klagen. Diese Klagen werden durch einen von der Bundesregierung bereitgestellten kostenlosen Anwalt unterstützt, eine Maßnahme, die Anfang des Jahres durch die Grünen durchgesetzt wurde.

Die Kosten des langen Rechtsweges

Der gesamte Rechtsweg kann bis zu zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit erhält der klagende Asylbewerber Sozialhilfe. Zahlreiche NGOs (Nichtregierungsorganisationen) und engagierte Flüchtlingsanwälte begleiten die Asylbewerber durch das Verfahren. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat, ebenso die Kosten für die zahlreichen Gerichtsverfahren.

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Viele sehen in diesem System eine Möglichkeit für Migranten, den Staat lahmzulegen, indem sie jahrelang klagen, ohne dass die Politiker Einfluss darauf nehmen können. Dies ist eine unbequeme Wahrheit, die selten öffentlich diskutiert wird.

Gunnar Schupelius fasst die Situation zusammen und schlägt vor, die Rechtswege zu verkürzen oder sogar abzuschaffen. Laut ihm soll das BAMF entscheiden, ohne dass weitere gerichtliche Instanzen folgen. Nur so könne man die Asylverfahren effizienter gestalten und die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber sicherstellen.

Ob Schupelius mit seiner Forderung Recht hat, bleibt zur Diskussion offen. Leser können ihre Meinung dazu äußern und ihn direkt kontaktieren: gunnar.schupelius@axelspringer.de

– NAG

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