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Skandal um Bezahlkarte: Göttinger Landrat handelt ohne Rücksprache!

In Göttingen sorgt die Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen für kontroverse Diskussionen. Der Landkreis Göttingen hat vor einigen Wochen diese Karte auf den Weg gebracht, ohne dass die politische Ebene im Kreistag umfassend darüber informiert wurde. Die ersten Karten wurden bereits im August herausgegeben, während der Landrat Marcel Riethig (SPD) offenbar keinen Rückhalt von den politischen Gremien für diesen Schritt erhielt.

Kritik kommt insbesondere von den Grünen, die Riethig eines „Alleingangs“ bezichtigen. Dirk-Claas Ulrich, Sprecher des Grünen-Kreisverbandes, erklärt: „Dieser Alleingang geschieht ohne Not.“ Weiterhin wird befürchtet, dass die Bezahlkarte, die aktuell keine rechtlich belastbare Grundlage hat, zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Die Diskussion um die Einführung dreht sich nicht nur um die rechtlichen Aspekte, sondern auch um die potenziellen Folgen für geflüchtete Menschen, darunter die Gefahr einer weiteren Stigmatisierung.

Bezahlkarte – ein Instrument mit Vor- und Nachteilen

Das Verfahren sieht vor, dass die Bezahlkarten an leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vergeben werden. Diese Karten sollen es den Geflüchteten ermöglichen, in Gastronomie und Einzelhandel zu bezahlen. Bislang wurden insgesamt 20 Bezahlkarten ausgegeben, und laut Aussagen der Landkreisverwaltung gab es bisher keine Beschwerden von den Nutzern. Kritiker hingegen sehen in der Einführung der Karte mehr Bürokratie und befürchten, dass mit dieser Regelung Geflüchtete in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden.

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Landkreis-Sprecher Florian Heinz verteidigt die Entscheidung und betont, dass die Bezahlkarte eine gesetzlich übertragene Aufgabe darstellt. Er kritisiert jedoch auch die Vorwürfe der Grünen und unterstreicht, dass der Landkreis nicht vorgeprescht ist und sich an die bundesweiten Vorgaben halte. „Die politischen Entscheidungen sind bereits allesamt gefallen. Die Ausgestaltung der Bezahlkarte übernimmt die bereits beschlossenen Regelungen“, erklärt Heinz.

Ein weiteres Merkmal der Bezahlkarte sorgt ebenfalls für Diskussionen: Abhebungen von Bargeld sind auf 50 Euro pro Monat und volljähriger Person beschränkt. Während die SPD-Fraktion die Begrenzung für zu gering hält, argumentiert die Verwaltung, dass diese Regelung vor Missbrauch schützen soll.

Wer bekommt die Bezahlkarten?

Aus Sicht der Politiker wird die Bezahlkarte auch als notwendige Vereinfachung angesehen. Thorsten Heinze, Fraktionsvorsitzender der SPD, gibt an, dass die Umstellung auf eine Bezahlkarte sowohl für die Leistungsbezieher als auch für die Verwaltung Vorteile bringen wird. Die Karte ermögliche eine schnellere Abwicklung und weniger administrativen Aufwand, da transaktionsbasierte Zahlungen klarer und einfacher zu handhaben sind.

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Zu den weiteren Punkten, die im Kreistag diskutiert werden, gehören die Forderungen nach zusätzlichen Freibeträgen für Kinder und einer flexiblen Handhabung bei Härtefallanträgen. Diese Überlegungen wurden bereits an Landrat Riethig herangetragen und sollten in den kommenden Wochen berücksichtigt werden, um die Bezahlkarte für alle Beteiligten praktikabler zu gestalten.

Zusätzlich hat die FDP in Göttingen die Einführung einer Bezahlkarte vorangetrieben, was zeigt, dass die Diskussion über die Bedürfnisse von Geflüchteten in der Gesellschaft weiterhin floriert. Die Herausforderungen bleiben jedoch bestehen, denn im Hintergrund gibt es klare Bedenken, dass durch solche Regelungen Diskriminierung entstehen kann. Dirk-Claas Ulrich bringt es auf den Punkt, als er sagt: „Es geht darum, Verwaltungshandeln vom Mensch her zu denken, was auch für Asylsuchende gilt.“

So bleiben die rechtlichen Grundlagen und die gesellschaftlichen Implikationen der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ein Thema von großem Interesse für die Medien und die Öffentlichkeit. Die Politik ist gefordert, alle anerkannten Bedenken zu prüfen und ein angemessenes sowie rechtlich tragfähiges Modell zu entwickeln.

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