Sicherheit bei Medikamenten gibt es nur in der Apotheke
Arzt schädigt Patientinnen durch gefälschtes Arzneimittel – Gericht bestätigt Abgabeverbot
Nur die persönliche Abgabe von Medikamenten und die Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker garantieren Patientinnen und Patienten absolute Arzneimittelsicherheit. Der Bezug von Medikamenten außerhalb der Apotheke oder aus dem Internet birgt große Gefahr für die eigene Gesundheit, warnt die Österreichische Apothekerkammer. Wie dramatisch die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sein können, denen auf illegalem Wege Medikamente angeboten werden, zeigt der Fall eines Salzburger Arztes. Oft unterliegen derartige Medikamente keiner Qualitäts- und Herkunftskontrolle.
Der Schönheitschirurg hatte an seine Patientinnen Fälschungen des Arzneimittels Ozempic aus einer offenkundig rechtswidrigen und dubiosen Beschaffungsquelle abgegeben, wodurch schwere Gesundheitsschäden verursacht wurden. Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur durch Apotheken an Letztverbraucher abgegeben werden, um die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
In einem Provisorialverfahren der Österreichischen Apothekerkammer gegen den Arzt wegen der unzulässigen Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere auch Fälschungen von Ozempic, hat das Landesgericht Salzburg die beantragte einstweilige Verfügung vollständig erlassen. Das Oberlandesgericht Linz hat den Rekurs des Arztes abgewiesen und die einstweilige Verfügung bestätigt.
Die Arzneimittelsicherheit entlang der gesamten Lieferkette ist nur in der Apotheke gewährleistet. Die streng kontrollierte Beschaffung und Abgabe von Arzneimitteln in Österreich verhindert, dass Fälschungen in den Arzneimittelverkehr gelangen.
Die Apothekerkammer appelliert daher an die Menschen, bei ihrer Gesundheit auf Nummer sicher zu gehen, sich von Apothekerinnen und Apothekern persönlich beraten zu lassen und ihre Medikamente nur über ihre Apotheke zu beziehen.
In der folgenden Tabelle sind zusätzliche Informationen zu Ozempic aufgeführt:
Arzneimittel | Ozempic |
---|---|
Hersteller | Novo Nordisk Pharmaceuticals |
Wirkstoff | Semaglutid |
Anwendungsgebiete | Behandlung von Typ-2-Diabetes |
Zulassung in Österreich | seit 2018 |
Wirkungsweise | senkt den Blutzuckerspiegel und unterstützt die Gewichtsabnahme |
Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Fall des gefälschten Arzneimittels Ozempic keine Einzelheit ist. Immer wieder kommt es zu Fällen von illegalen Verkäufen von gefälschten Medikamenten, die sowohl in Österreich als auch weltweit große gesundheitliche Gefahren für die betroffenen Patienten darstellen. Diese Vorfälle unterstreichen die Bedeutung und die Notwendigkeit einer sicheren Beschaffung und Abgabe von Medikamenten ausschließlich über Apotheken.
Quelle: Österreichische Apothekerkammer
Wien (OTS) – Nur die persönliche Abgabe von Medikamenten und die Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker garantieren Patientinnen und Patienten absolute Arzneimittelsicherheit. Der Bezug von Medikamenten außerhalb der Apotheke oder aus dem Internet birgt große Gefahr für die eigene Gesundheit, warnt die Österreichische Apothekerkammer. Wie dramatisch die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sein können, denen auf illegalem Wege Medikamente angeboten werden, zeigt der Fall eines Salzburger Arztes. Oft unterliegen derartige Medikamente keiner Qualitäts- und Herkunftskontrolle.
Arzt gibt verbotenerweise Medikament ab – und dann auch noch ein gefälschtes
Ein Schönheitschirurg hatte an seine Patientinnen Fälschungen des Arzneimittels Ozempic aus einer offenkundig rechtswidrigen und dubiosen Beschaffungsquelle abgegeben, wodurch bei diesen Personen schwere Gesundheitsschäden verursacht wurden. Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur durch Apotheken an Letztverbraucher abgegeben werden. Dies dient den öffentlichen Interessen der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes.
In einem Provisorialverfahren der Österreichischen Apothekerkammer gegen den Arzt wegen der unzulässigen Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere auch Fälschungen der Arzneispezialität Ozempic, hatte das Landesgericht Salzburg die von der Apothekerkammer beantragte einstweilige Verfügung in allen Punkten erlassen. Das Oberlandesgericht Linz hat nun den Rekurs des Arztes abgewiesen und die einstweilige Verfügung des Erstgerichts vollumfänglich bestätigt.
Die Arzneimittelsicherheit entlang der gesamten Lieferkette ist nur in der Apotheke gewährleistet. Die streng kontrollierte Beschaffung und Abgabe von Arzneimitteln in Österreich verhindert, dass Fälschungen in den Arzneimittelverkehr gelangen.
Die Apothekerkammer appelliert aus diesem Anlass an die Menschen: Bitte gehen Sie bei Ihrer Gesundheit auf Nummer sicher, lassen Sie sich von den Apothekerinnen und Apotheker persönlich beraten und beziehen Sie Ihre Medikamente nur über Ihre Apotheke!
Quelle: Österreichische Apothekerkammer / ots