Politik

Sexualverbrechen in Ellwangen: 26-Jähriger zu über 4 Jahren Haft verurteilt!

Schuldiger vor dem Ellwanger Landgericht: Ein 26-jähriger Syrer wurde wegen schwerer Sexualverbrechen an zwei minderjährigen Mädchen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – die erschütternde Wahrheit kam durch mutige Zeugenaussagen ans Licht.

Im Landgericht Ellwangen fiel am Freitag ein bedeutendes Urteil. Ein 26-jähriger Syrer wurde wegen der Vergewaltigung einer 13-Jährigen und des sexuellen Missbrauchs einer 11-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Mädchen im April vergangenen Jahres auf brutale Weise missbrauchte.

Der Fall begann, als der Angeklagte die 13-Jährige über Snapchat kennenlernte und sich mit ihr an einem Sportplatz in ihrem Wohnort traf. Dort zwang er sie zum Geschlechtsverkehr, obwohl das Mädchen mehrfach betonte, dass sie dies nicht wollte. Besonders schockierend: Im Beisein ihrer Cousine machte er Morddrohungen, sollte sie jemandem davon erzählen, wie www.schwaebische.de berichtete. Erst unter Tränen vertraute sie sich schließlich ihrer Familie an.

Ermittlungen und Zeugenaussagen

Am zweiten Prozesstag waren einige Zeugen geladen. Die Cousine des 13-jährigen Mädchens schilderte, wie der Vorfall verlief. Sie berichtete, dass ihre Cousine den Täter über Snapchat kennengelernt und sich mit ihm treffen wollte. Die beiden Mädchen und ihr Cousin trennten sich für den Tag, um spazieren zu gehen, ehe sie sich wieder am Sportplatz trafen. Dabei bemerkte die Zeugin, dass ihre Cousine verängstigt wirkte und erzählte, dass der Mann sie bedroht habe.

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Eine Polizeibeamtin, die ebenfalls als Zeugin geladen war, berichtete von ihren Ermittlungen am Tag der Anzeige. Sie vernahm die 13-Jährige, die angab, den Angeklagten eine Woche zuvor auf Snapchat getroffen und sich bereits in Schwäbisch Gmünd mit ihm geküsst zu haben. Der entscheidende Beweis war ein Foto, das die 13-Jährige von ihm gemacht hatte und an die Polizei übergab. Anhand dieses Bildes und durch eine Datenanfrage bei Snapchat konnte die Polizei die Identität des Täters klären.

Gerichtsverfahren und Urteil

Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Der Vorsitzende Richter Jochen Fleischer verurteilte den Angeklagten nach den überzeugenden Schilderungen der Mädchen. „Innerhalb weniger Tage zwischen Tat und Aussage bei der Polizei kann man sich so eine detaillierte Geschichte nicht ausdenken“, erklärte Fleischer. Diese Überzeugung, das erlebte Unrecht nicht auszudenken, führte letztlich zu der deutlichen Haftstrafe. Die Verurteilung umfasste drei Jahre und neun Monate für die Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch von Kindern sowie ein zusätzliches Jahr und sechs Monate für weiteren sexuellen Missbrauch von Kindern. Diese Strafen wurden zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und sechs Monaten zusammengefasst.

Mehr über diesen Fall und die Urteilsbegründung erfährt man auf www.schwaebische.de.

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