Die Diskussion um das Schulgesetz in Sachsen-Anhalt sorgt für Unruhe. Die Landesregierung plant eine Überarbeitung, die auf die gesunkenen Schülerzahlen reagiert. Diese Gesetzesänderung dürfte zahlreiche Schulen in den größeren Städten des Landes betreffen, was zu Protesten und Bedenken führt.
Vor allem die Städte Dessau-Roßlau und Halle äußern Sorgen über mögliche Schulschließungen, die durch die neuen Mindestschülerzahlen verursacht werden könnten. Eter Hachmann, verantwortlich für Bildung in Dessau-Roßlau, betont, dass kleinere Schulen wichtige Funktionen für die Integration und das soziale Miteinander erfüllen. Ihrer Meinung nach wäre ein solches Vorgehen ein Rückschritt für die sozial- und bildungspolitische Landschaft. Gespräche mit der Landesregierung sollen folgen, um die Bedenken zu adressieren.
Zusätzlich auch Einnahmeverluste befürchtet
Doch nicht nur vor möglichen Schließungen haben die Städte Angst; auch finanzielle Einbußen sind ein großes Thema. Magdeburg und Halle befürchten, dass der Entwurf des neuen Schulgesetzes zu erheblichen Einnahmeverlusten führt. Die geplanten Änderungen sehen vor, dass die Gemeinde keine Gastschulbeiträge mehr erhalten. Diese Beiträge sind für die Städte von Bedeutung, da sie Gelder für Schulkinder erhalten, die in anderen Gemeinden leben. Das Wegfallen dieser Einnahme könnte Halle und Magdeburg jeweils um rund 1,5 Millionen Euro kosten.
Simone Borris, die Oberbürgermeisterin von Magdeburg, äußerte sich besorgt und erklärte, dass die Stadt gesetzlich zur Aufnahme von Gastkindern verpflichtet sei. Dies betrifft Grund- und Sekundarschulen. Das Problem sei, dass sie die Kosten für diese Kinder tragen müssen, aber nun keinen finanziellen Ausgleich bekommen, wenn die Gastschulgebühren wegfallen sollten.
Halles Bürgermeister: „Wer bestellt, bezahlt auch!“
Agiert werden muss auch von Seiten der Politik. Halles Bürgermeister Egbert Geier fordert einen finanziellen Ausgleich von der Landesregierung. Er betont, dass, falls die Stadt weiterhin die Kosten für die Gastkinder tragen müsse, das Land diesen Einnahmeverlust vollständig ausgleichen sollte. Geier stellt klar: „Wer bestellt, bezahlt auch!”
Insgesamt hat das neue Schulgesetz weitreichende Auswirkungen. Die Mindestschülerzahlen, die ab August 2027 in Kraft treten sollen, fordern in kreisfreien Städten wie Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau mindestens 25 Schüler in der ersten Klasse. Für andere Grundschulen im ländlichen Raum ist eine Mindestanzahl von 15 notwendig. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, die Schulen auch langfristig tragfähig zu gestalten, in Anbetracht des Fachkräftemangels und der sinkenden Kinderzahlen.
Die Landesregierung hat den Entwurf in der zweiten Fassung verabschiedet. Nun liegt es am Landtag, die Gesetzesänderung zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Die besorgten Städte hoffen, dass ihre Stimmen in diesem Prozess gehört werden und dass ihre Bedenken ernst genommen werden, um die Schullandschaft in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig zu gestalten.
Für mehr Informationen über diese Entwicklung und ihre Implikationen, siehe den Bericht auf www.tagesschau.de.