In der jüngsten Entwicklung einer komplexen Debatte um Abschiebungen in Deutschland hat das Kölner Verwaltungsgericht einen vorläufigen Abschiebestopp für den salafistischen Prediger Leonis Hamza verhängt. Der aus dem Kosovo stammende Hassprediger wurde zuvor von den Behörden als Gefahr für die demokratische Grundordnung eingestuft, jedoch sah das Gericht in seinem Eilbeschluss keinen ausreichenden Grund für die Abschiebung.
Der Fall Hamza, der als prominente Figur unter den sogenannten Hasspredigern in sozialen Medien bekannt ist, zog erhebliches mediales und politisches Interesse auf sich. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte erst kürzlich nach einem islamistischen Angriff in Mannheim verstärkte Abschiebungen gefordert und Hassprediger als nicht willkommen in Deutschland erklärt. Zugleich präsentierte der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, ein neues Sicherheitspaket gegen radikale Salafisten und wertete die Festnahme von Hamza durch den Bonner Staatsschutz als ersten Erfolg im Kampf gegen islamistische Bedrohungen.
Die Rolle der Gerichte und der politische Salafismus
Für die deutschen Sicherheitsbehörden stellt Hamza eine symbolträchtige Herausforderung dar. Obwohl das Landeskriminalamt NRW ihn als „relevante Person“ einstufte, sieht das Gericht im politischen Salafismus, den Hamza vertritt, keine unmittelbare Gefahr für die deutsche Demokratie. Diese Entscheidung fiel trotz der Feststellung, dass Hamzas Predigten sich gegen die demokratische Ordnung richten und er in der Vergangenheit wegen verschiedener Vergehen, darunter Körperverletzungen, auffällig wurde.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass Hamza weder Terrorgruppen unterstützt noch direkt zu Gewalt aufgerufen habe. Die bestehenden Gesetze erforderten für eine Abschiebung mehr als nur salafistische Überzeugungen. Diese Auslegung der Rechtslage sorgte sowohl bei Politikern als auch bei der Öffentlichkeit für Diskussionen und verdeutlicht die komplexen Hürden im deutschen Migrations- und Ausländerrecht.
Politische Reaktionen und der aktuelle gesetzliche Rahmen
Die Entscheidung des Gerichts wurde von verschiedenen Seiten kritisch beäugt. Politiker wie Lisa-Kristin Kapteinat von der SPD äußerten scharfe Kritik an den bestehenden Regelungen und den 34 weiteren Gefährdern, die trotz eindeutiger Sicherheitsbedenken nicht abgeschoben werden können. Diese Fälle unterstreichen die Hindernisse im deutschen Rechtssystem, die durch fehlende Ausweisdokumente, mögliche Repressalien in den Herkunftsländern und diverse gesetzliche Abschiebeverbote bestehen.
Die Kölner Verwaltungsrichter selbst äußerten sich unzufrieden mit der derzeitigen Gesetzeslage und verwiesen auf einen abgelehnten Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der eine Gesetzesänderung zur Erschwerung der Ausweisung von Salafisten, die einen islamischen Gottesstaat propagieren, vorsah. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Ampel-Koalition und der Linkspartei abgelehnt.
Die aktuelle Rechtsprechung und die politischen Rahmenbedingungen bleiben ein kontroverses Thema, besonders im Hinblick auf den in Deutschland lebenden Bevölkerungsanteil, der ähnliche radikale Ansichten vertritt. Für eine vertiefte Analyse der rechtlichen und gesellschaftlichen Implikationen kann man den Bericht auf www.focus.de konsultieren.