Ein unglaublicher Prozess - eine Geschichte, die schwer zu glauben ist! Man denke an Doris G., eine Rentnerin, die hart gearbeitet hat, um mit ihrer 1.600 Euro Rente über die Runden zu kommen. Doch was passierte? Ein Facebook-Kommentar, in dem sie ihrem Unmut über ein Zitat von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Luft machte, kostete sie beinahe ihre Freiheit und endete mit einer saftigen Geldstrafe von 7.950 Euro! Die 74-jährige Doris sah habe am 8. Oktober 2023 online einen Artikel mit Habecks Aussage, dass Deutschland auf Zuwanderung angewiesen sei, um den Arbeitskräftebedarf zu decken. Dies brachte das Fass für sie zum Überlaufen, sie schrieb einen Kommentar voller Wut über die Helfer dieser Politik.
DIE ACHSE DES GUTEN berichtete, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Doris G. wegen Volksverhetzung anklagte. Sie war erschrocken, denn eigentlich wollte sie nur ihre Meinung kundtun, nicht gegen ein Volk hetzen. Der Gerichtssaal des Amtsgerichts in Düsseldorf war für gerade einmal 30 Minuten belegt. Ein kurzer Prozess schien geplant. Zwei Staatsanwälte kamen zum Einsatz, als wäre es ein Fall von Terrorismus! Wie konnte es zu solch einem Skandal kommen?
Zwischen Meinungsfreiheit und Justiz
Der Vorwurf: Ihr Kommentar auf Facebook sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden und Hass zu schüren. Doris G. sagte zur Verteidigung, dass sie gegen Habecks Zitat verstimmt war, angesichts so vieler Arbeitsloser im Land. Allerdings, und das räumte sie ein, sei der letzte Satz ihres Kommentars vielleicht ein bisschen heftig gewesen. Doch das gesamte Verfahren hatte den Anklang, dass es vielmehr um ihre politische Meinung ging als um die Straftat an sich. Der junge Staatsanwalt machte klar, dass dies der Knackpunkt der Anklage war – augenscheinlich ein Angriff auf ihr persönliches Recht, ihre Meinung zu äußern.
Zu allem Überfluss wurde Doris G. schon 2022 wegen „übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens“ verurteilt. Bis heute zahlt sie in kleinen Raten ihre damalige Geldstrafe ab. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft forderten nun 160 Tagessätze Geldstrafe und argumentierten, dass ihre Reue zwar strafmildernd sei, ihre aggressive Kritik jedoch strafschärfend. Die Verteidigung hielt entgegen, Doris G.s Kommentar sei innerhalb der Meinungsfreiheit einzuordnen, ähnlich wie es fünfzig Prozent der politischen Parteien tun würden.
Urteil mit Signalwirkung?
Schließlich verurteilte Richter Tobias Kampmann Doris G. zu 150 Tagessätzen. Seine Begründung war ein Balanceakt zwischen legitimer Meinungsfreiheit und strafbarer Volksverhetzung. Dank solch eines rigorosen Vorgehens könnte Doris G. letzten Endes mehr als 19 Jahre lang zahlen müssen! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es steht eine Berufung im Raum. In jedem Fall sorgt es jedoch für Kontroversen und Diskussionen über die Grenzen der Meinungsfreiheit und deren Auslegung durch die Justiz. Achgut Media erklärt hierbei die Sorge um Datenschutz und die Rechte von Bürgern im Kontext solcher Verfahren. Die Art, wie im digitalen Zeitalter mit öffentlicher Meinung umgegangen wird, zeigt eindrücklich, wie schmal der Grat zwischen freier Meinungsäußerung und der möglichen Kriminalisierung sein kann.
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