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Schneller Berufseinstieg für ausländische Pfleger:innen: Neue Nostrifikationsdatenbank unterstützt Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Zusammenfassung:

Zum internationalen Tag der Pflege hat das österreichische Sozialministerium eine neue Website veröffentlicht, die ausländischen Pflegekräften umfassende Informationen für den Berufseinstieg in Österreich bietet. Ein besonderes Highlight der Website ist die neue Datenbank für Nostrifikationen, die Fachhochschulen und Bundesländer bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse unterstützt. Dadurch sollen Pflegekräfte aus Drittstaaten schneller in Österreich arbeiten können, während gleichzeitig der hohe Standard in der Pflege beibehalten wird. Der Bedarf an Pflege und Betreuung in Österreich wird in den kommenden Jahren deutlich steigen, weshalb verstärkt Personal aus Drittstaaten rekrutiert wird und somit auch die Zahl der Nostrifikationen wächst. Die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist in Österreich unterschiedlich geregelt, wodurch es zu langen Verfahrensdauern und unterschiedlicher Behandlung kommt. Die neue Datenbank soll den Prozess der Nostrifikationen vereinheitlichen und beschleunigen. Es werden Mustergutachten für alle drei Pflegeberufe erstellt, und es entsteht ein Leitfaden zur Beurteilung von Ausbildungen aus verschiedenen Ländern. Die Datenbank soll nicht die individuelle Prüfung ersetzen, sondern Länder und Fachhochschulen bei ihrer Arbeit unterstützen und zu einer Vereinheitlichung beitragen. Damit wird sichergestellt, dass alle in der Pflege in Österreich tätigen Personen dieselben Kompetenzen mitbringen, was dem Schutz der Patient:innen und der Qualitätssicherung dient.

Im Hinblick auf die langfristige Stabilisierung der Situation in der Pflege sieht das Sozialministerium die neue Datenbank als weiteren Schritt für Mitarbeiter:innen in diesem Bereich. Durch Gehaltserhöhungen, eine sechste Urlaubswoche ab 42 Jahren, finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung sowie zusätzliche Ausbildungsplätze und andere Maßnahmen wird der Beruf zunehmend attraktiver gemacht. Die Reformen in der Pflege wurden im Finanzausgleich langfristig abgesichert, wobei der Bund und die Länder in den nächsten fünf Jahren insgesamt 8,6 Milliarden Euro in den Ausbau von Pflege und Betreuung investieren.

Faktenbasierte Informationen:

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Österreich steht vor einer steigenden Nachfrage nach Pflege und Betreuung aufgrund der immer älter werdenden Gesellschaft. Um den daraus resultierenden Fachkräftemangel zu bewältigen, suchen Gesundheitseinrichtungen und Trägerorganisationen verstärkt nach Personal aus Drittstaaten. Dies führt ebenfalls zu einem Anstieg der Nostrifikationsansuchen, da ausländische Ausbildungsabschlüsse anerkannt werden müssen, damit die Pflegekräfte in Österreich arbeiten dürfen.

Die Zuständigkeit für die Nostrifikationen unterscheidet sich je nach Berufsgruppe. Während die Nostrifikation von Ausbildungen für Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen in die Zuständigkeit der Länder fällt, sind die Fachhochschulen für die Nostrifikation von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen verantwortlich. Aufgrund dieser unterschiedlichen Zuständigkeiten gibt es derzeit lange Verfahrensdauern und unterschiedliche Behandlung von Abschlüssen, je nach Bundesland oder Fachhochschule.

Das Sozialministerium hat daher die Gesundheit Österreich GmbH beauftragt, eine neue Datenbank zu entwickeln, um den Prozess der Nostrifikationen zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Die Datenbank enthält Mustergutachten für alle drei Pflegeberufe und wird kontinuierlich mit neuen Gutachten erweitert. Zusätzlich entsteht ein Leitfaden, der Ausbildungen aus verschiedenen Ländern bewertet. Dies soll dazu beitragen, dass alle in der Pflege tätigen Personen in Österreich über die gleichen Kompetenzen verfügen und somit eine hohe Qualität und Patientensicherheit gewährleistet wird.

Die neue Datenbank ersetzt jedoch nicht die individuelle Prüfung der Bewerber:innen. Sie soll lediglich die Arbeit der Länder und Fachhochschulen unterstützen, Verfahren beschleunigen und eine Vereinheitlichung gewährleisten. Es müssen weiterhin fehlende Ausbildungsinhalte von Pflegekräften aus Drittstaaten in Theorie und Praxis nachgeholt werden.

In Bezug auf die langfristige Stabilisierung der Situation in der Pflege betont das Sozialministerium, dass bereits mehrere Reformen umgesetzt wurden. Diese umfassen unter anderem Gehaltserhöhungen, eine sechste Urlaubswoche ab 42 Jahren, finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung sowie zusätzliche Ausbildungsplätze. Diese Maßnahmen machen den Beruf attraktiver und sollen den Einstieg in die Pflege erleichtern. Die Reformen wurden im Finanzausgleich langfristig abgesichert, wobei der Bund und die Länder insgesamt 8,6 Milliarden Euro in den Ausbau von Pflege und Betreuung investieren. Jährlich stehen dafür durchschnittlich 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Kontext:

Die Frage der Nostrifikation von ausländischen Ausbildungsabschlüssen ist auch in anderen Ländern ein Thema. Die Vereinheitlichung und Beschleunigung der Verfahren wird angestrebt, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und gleichzeitig die Standards in der jeweiligen Branche aufrechtzuerhalten. In Österreich ist die Nostrifikation von Pflegeabschlüssen seit einiger Zeit ein wichtiges Thema, da der Bedarf an Pflegekräften steigt. Durch die neue Datenbank und weitere Maßnahmen sollen ausländische Pflegekräfte schneller in den österreichischen Arbeitsmarkt integriert werden können.

Tabelleninformationen:

Eine Tabelle könnte Informationen über die verschiedenen Nostrifikationsverfahren in den Bundesländern und Fachhochschulen enthalten. Dabei könnte aufgeführt werden, wie lange die Verfahren dauern und ob es Unterschiede in der Behandlung von Abschlüssen gibt. Dies würde den lokalen Kontext verdeutlichen und mögliche Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen aufzeigen.

HTML-Tabelle:

Bundesland/Fachhochschule Dauer des Nostrifikationsverfahrens Unterschiede in der Behandlung von Abschlüssen
Bundesland 1 6 Monate Ja
Bundesland 2 9 Monate Nein
Fachhochschule 1 4 Monate Ja


Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) / ots

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