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Schleswig-Holstein: Neues Wassergesetz gegen Klimakatastrophen!

Schleswig-Holsteins Regierung schlägt Alarm! Mit einer drastischen Änderung des Landeswassergesetzes reagiert die Landesregierung auf die immer häufigeren Extremwetterereignisse. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) betont, dass dieser Gesetzesentwurf nicht nur aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, sondern eine direkte Antwort auf die Herausforderungen ist, die das Land derzeit bewältigen muss. Die verheerende Sturmflut des letzten Jahres und die verheerenden Überschwemmungen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern sind unmissverständliche Zeichen dafür, dass die Klimakrise auch vor Schleswig-Holstein nicht haltmacht.

Goldschmidt erklärt: „Wir haben Daten, dass wir den 1,5-Grad-Pfad schon erreicht haben.“ Die alarmierenden Naturkatastrophen zeigen, dass sofortige Maßnahmen notwendig sind. Das neue Landeswassergesetz soll Schleswig-Holstein widerstandsfähiger machen und umfasst wichtige Punkte wie Klimaanpassungen im Küsten- und Hochwasserschutz sowie Regelungen zur Anpassung in der Wasserwirtschaft. Künftig sollen Küstenschutzbauten wie Deiche im überragenden öffentlichen Interesse stehen und somit Vorrang bei Entscheidungen erhalten.

Vorsorge und Finanzierung im Fokus

Die Landesregierung fordert Kommunen auf, eigene Konzepte für den Küstenschutz zu entwickeln, die dann mit Fördermitteln unterstützt werden. Zudem wird eine Hinweispflicht für Betreiber von Sportboothäfen, Häfen und Campingplätzen eingeführt, die nicht sturmsicher sind. Goldschmidt erklärt, dass dies eine wichtige Vorsorgemaßnahme sei, um den Menschen klarzumachen, dass sie auf eigenes Risiko handeln, wenn solche katastrophalen Ereignisse eintreten.

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Ein weiterer Punkt: In neu bebauten Wohn- oder Industriegebieten soll Regenwasser künftig nicht mehr abgeleitet, sondern vorrangig versickert werden, um die Grundwasserneubildung zu fördern. Doch diese Maßnahmen haben ihren Preis! Die Landeswasserabgabe wird angehoben, was eine vierköpfige Familie mit etwa fünf Euro pro Jahr belasten wird. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Befassung übermittelt und soll voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten.

Quelle/Referenz
shz.de

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