In der Debatte um das umstrittene Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter gibt es einen Rückschlag für die Umweltverbände. Das niedersächsische Umweltministerium hat kürzlich einen Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie des Naturschutzbundes (Nabu) abgelehnt, in dem gefordert wurde, den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Depots zurückzunehmen. Diese Entscheidung kam nach „intensiver juristischer und inhaltlicher Prüfung“ und erlaubt es dem Bau, vorerst fortzufahren.
Der Schacht Konrad, ein ehemaliges Eisenbergwerk, wurde 1976 nach nur 12 Jahren Stillstand geschlossen, da sich der Erzabbau nicht mehr rentierte. Später wurde diese Anlage als potenzieller Standort für die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Abfall in Betracht gezogen. Aktuell lagern rund 120.000 Kubikmeter dieser Abfälle in Zwischenlagern, wobei die größte Menge aus der Medizin, der Forschung und der Industrie stammt, aber auch Rückstände aus Atomkraftwerken dazugehören.
Die Hintergründe der Genehmigung
Das Genehmigungsverfahren für Schacht Konrad begann bereits im Jahr 1982. Über 70 Behörden und Naturschutzorganisationen wurden zur Stellungnahme aufgefordert, und mehr als 290.000 Bürger erhoben Einwendungen. Letztendlich erteilte das Land Niedersachsen im Mai 2002 die Baugenehmigung. Seitdem haben zahlreiche Klagen von Kommunen, Kirchen und Privatpersonen erfahren müssen, dass sie abgewiesen wurden.
Die Umweltverbände BUND und Nabu argumentieren, dass die Genehmigungen auf veralteten Planungen beruhen, die den heutigen wissenschaftlichen und technischen Standards nicht mehr gerecht werden. Im Dezember 2023 hatte Minister Christian Meyer (Grüne) bereits einen vorläufigen Beschluss gefasst, der die Anträge der Verbände zurückwies, woraufhin diese mit einer detaillierten Stellungnahme reagierten.
Minister Meyer betonte, dass seine Entscheidung nicht politisch, sondern rechtlich war. Er nannte es wichtig, zu prüfen, ob es auch 22 Jahre später hinreichende Gründe zur Rücknahme der Genehmigung gäbe. Leider führten die vorgebrachten Punkte der Verbände zu keinem anderen Ergebnis als im Dezember 2023. Ihre Anträge wurden für unzulässig und unbegründet erklärt.
Proteste und weitere Schritte der Umweltverbände
Trotz der negativen Entscheidung bleibt den Umweltverbänden die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Ob sie dies tun, wurde als ungewiss bezeichnet. BUND-Landesgeschäftsführerin Tonja Mannstedt äußerte jedoch, dass sie optimistisch seien, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben seien. Ihrer Auffassung nach ist Schacht Konrad als Lager für diese Art von Atommüll ungeeignet; es fehlt an Langzeitsicherheit und die geologischen Verhältnisse sind unklar.
Es wird geschätzt, dass das Endlager Schacht Konrad in der Lage sein sollte, bis zu 303.000 Kubikmeter Atommüll aufzunehmen. Dies könnte jedoch nicht ausreichen, insbesondere wenn man die Rückstände aus dem havarierten Atommülllager Asse und die Abfälle aus der Urananreicherung dazurechnet.
Hinzu kommt, dass sich die Kosten für den Bau des Endlagers auf nunmehr 5,47 Milliarden Euro erhöht haben, was eine bedeutende Steigerung gegenüber den zuvor geschätzten 4,4 Milliarden Euro darstellt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) räumte zusätzlich ein, dass sich der Bau weiter verzögern wird; das Endlager könnte frühestens 2029 fertiggestellt sein, verspätet sich also um zwei Jahre.
In dieser Situation geraten die Initiativen gegen das Endlager unter Druck. Diese reichen von regionalen Bürgerinitiativen bis hin zu großen Gewerkschaften, die sich seit Jahrzehnten gegen den Bau des Endlagers aussprechen. Die besorgte Bevölkerung bleibt auf dem Laufenden über die Entwicklungen, die den Umgang mit deutschem Atommüll betreffen, und die Debatte darüber, ob Schacht Konrad ein geeigneter Ort für die Lagerung ist, geht weiter. Für eine umfassendere Einsicht in die Thematik kann auf einen detaillierten Bericht bei taz.de verwiesen werden.