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Sachsen-Anhalt modernisiert Aufnahmegesetz: Schutz für Geflüchtete verstärkt!

Sachsen-Anhalt hat heute im Kabinett das umstrittene Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes beschlossen, um die Rechte von ukrainischen Kriegsflüchtlingen und schutzbedürftigen Personen zu stärken und die Unterbringung nach EU-Vorgaben zu verbessern – ein entscheidender Schritt, der vor allem ab 2025 für mehr Sicherheit und soziale Unterstützung sorgt!

In einer wichtigen politischen Entscheidung hat das sachsen-anhaltinische Kabinett heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes (AufnG) verabschiedet. Diese Änderungen sollen die landesrechtlichen Vorgaben an die sich verändernden hasberichtlinierung und europarechtlichen Standards anpassen.

Der neue Entwurf betrifft unter anderem den Rechtskreiswechsel für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, der seit dem 1. Juni 2022 in Kraft ist. Geflüchtete Personen, die die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Bedingungen erfüllen, haben nun einen Anspruch auf Grundsicherung. Zuvor erhielten diese Personen lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allerdings war der Rechtskreiswechsel bislang nicht in den Regelungen des AufnG verankert.

Schutz von vulnerablen Gruppen

Von besonderer Bedeutung ist die gesetzliche Verankerung der europäischen Verpflichtung zur Unterbringung schutzbedürftiger Personen. Dies schließt Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Alleinerziehende mit kleinen Kindern sowie Opfer von Menschenhandel und Gewalt ein. Um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, sind spezielle Maßnahmen zur Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse erforderlich.

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Zusätzlich wird im neuen Gesetz ein wichtiger Fokus auf den Schutz von Frauen gelegt. Die Unterbringung von Asylsuchenden muss so gestaltet werden, dass Sicherheitsbedenken für weibliche Personen ernst genommen und berücksichtigt werden.

Ein weiterer Aspekt der Gesetzesänderung betrifft die Zugangsrechte zu Gemeinschaftsunterkünften, die jetzt den Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie angepasst werden. Das bedeutet, dass auch Rechtsbeistände und enge Familienangehörige von Asylsuchenden einen Zugang zu diesen Unterkünften erhalten sollen. Gleichzeitig werden Regelungen präsentiert, die den öffentlichen Nutzungsvertrag und dessen Beendigung klarstellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei all diesen Regelungen bleibt das bewährte System der Kostenerstattung für die Gemeinden unverändert. Seit 2016 werden den Landkreisen und kreisfreien Städten die durch das Asylbewerberleistungsgesetz verursachten Kosten pauschal erstattet. Es wird also auch weiterhin sichergestellt, dass die Kommunen eine ausreichende Kostenerstattung vom Land erhalten.

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Der Gesetzentwurf soll nun zügig im Landtag behandelt werden. Nach der Verabschiedung wird erwartet, dass die neuen Regelungen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 in Kraft treten.

Für weitere Informationen über die Geschehnisse zur Änderung des Aufnahmegesetzes, lesen Sie den Artikel auf www.hallelife.de.

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