In Sachsen-Anhalt wird die Bezahlkarte für Asylbewerber jetzt landesweit eingeführt! Rund 9.500 dieser innovativen Karten werden ab sofort in allen Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt. Die ersten Karten könnten bereits im November 2024 an berechtigte Personen ausgegeben werden. Ein großer Schritt, der die Verwaltung revolutionieren und den Missbrauch von Sozialleistungen eindämmen soll!
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff äußerte sich begeistert: „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, noch in diesem Jahr die Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt einzuführen. Sie reduziert den Verwaltungsaufwand und lässt die Hilfen denen zukommen, für die sie gedacht sind.“ Innenministerin Dr. Tamara Zieschang betonte, dass die Bezahlkarte ein wichtiger Baustein sei, um irreguläre Migration zu bekämpfen. Bargeld für Asylbewerber wird nun auf ein Minimum von 50 Euro pro Monat beschränkt, um Missbrauch zu verhindern.
Die Bezahlkarte im Detail
Die Bezahlkarte funktioniert wie eine Debitkarte und ermöglicht eine diskriminierungsfreie elektronische Bezahlung in Geschäften. Asylbewerber erhalten ein Guthaben, das ihrem individuellen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entspricht. Bargeldabhebungen sind auf 50 Euro pro Monat limitiert, und Überweisungen ins Ausland sind nicht erlaubt. Online-Zahlungen sind ebenfalls ausgeschlossen, um eine sichere Handhabung der finanziellen Mittel zu gewährleisten.
Die Einführung dieser Bezahlkarte ist Teil eines bundesweiten Standards, der von Sachsen-Anhalt und 13 weiteren Bundesländern koordiniert wird. Die Kosten für das Vergabeverfahren und den Betrieb der Karten trägt das Land Sachsen-Anhalt. Während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Lösungen entwickelt haben, setzt Sachsen-Anhalt auf diese einheitliche und kontrollierte Methode, um die Unterstützung für Asylbewerber effizienter zu gestalten.