Die rechtlichen Änderungen rund um die Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland zeigen bereits erste Auswirkungen im Saarland. Laut dem saarländischen Justizministerium sind die umfangreichen Verfahren, die aufgrund dieser neuen Gesetzgebung eingeleitet wurden, nahezu abgeschlossen. Insgesamt wurden 21.000 Fälle bearbeitet, wobei in 494 Fällen die Strafe erlassen wurde, meist auf Geldstrafen bezogen.
Jens Diener, Staatssekretär im Justizministerium, erklärte, dass die meisten dieser Fälle nicht zu Freiheitsstrafen geführt hätten. Dies bestätigte die Einschätzung, dass im Bereich des Cannabisrechts straffreiere Konstellationen dominieren würden. Es erscheint nicht überraschend, dass die Mehrheit der erlassenen Strafen Geldbußen betraf.
Fälle mit Strafen müssen neu festgelegt werden
Des Weiteren stellte das Justizministerium fest, dass in 334 Verfahren eine Neu-Festsetzung der Strafe erforderlich sei. Dies wird notwendig, wenn Gesamtstrafen aufgrund der neuen Gesetzgebung beeinflusst werden. Angenommen, bei einer Verurteilung wegen Cannabis entfällt eine Strafe, müssen die Richter diese entsprechend anpassen. Dabei ist zu beachten, dass nicht automatisch eine Abrechnung derstrafe erfolgt; vielmehr muss der erneute Prozess zur Festsetzung erfolgen.
In einem praktischen Beispiel führt die Staatsanwaltschaft an, dass zwei Personen aus der Haft entlassen wurden, da sich ihre Strafe verkürzt hatte. Es bleiben jedoch auch Fälle, in denen andere Strafen nicht erlassen wurden, sodass diese Personen weiterhin in Haft bleiben mussten.
Positive Rückmeldung der Justiz
Peu à peu gibt es auch erfreuliche Nachrichten bezüglich der rechtlichen Bearbeitung. Obwohl die Ungewissheit im Vorfeld der Cannabis-Teillegalisierung groß war und viele Kritiken bezüglich eines hohen Arbeitsaufwandes geäußert wurden, zeigt sich das saarländische Justizministerium zufrieden mit den Ergebnissen. „Obwohl es so kurzfristig war, können wir unterm Strich sagen, dass wir die Problematik gut in den Griff bekommen haben“, erklärte Diener.
Ein proaktiver Ansatz der Staatsanwaltschaft Saarbrücken spielte eine entscheidende Rolle. Frühe Planungen und das Vorausarbeiten auf die rechtlichen Änderungen haben das Verfahren erheblich beschleunigt. Eine Anwältin war über Monate intensiv damit beschäftigt, die Akten zu sichten, was sich als entscheidend für die zügige Bearbeitung der Fälle erwies. „Hätten wir auf den Erlass gewartet, wären wir mit der Durchsicht noch nicht fertig“, fügte Diener hinzu.
Die Reform zur Cannabis-Legalisierung, welche am 1. April in Kraft trat, erlaubt Erwachsenen über 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis. Diese Veränderung stellt einen signifikanten Schritt in der deutschen Drogenpolitik dar und zeigt, wie Regierungen versuchen, auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren.
Die Ergebnisse der Bearbeitung und der Erlass von Strafen im Saarland sind ein Beispiel für eine schnelle und anpassungsfähige Justiz. Weiterführende Informationen zu diesen Vorgängen und weiteren Entwicklungen rund um die Cannabis-Teillegalisierung sind unter www.sr.de zu finden.
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