In einem aufsehenerregenden Verfahren am Landgericht Neubrandenburg haben zwei Männer schließlich mehr als vier Jahre nach einer Drogen-Razzia ein Geständnis abgelegt. Der Richter, Jochen Unterlöhner, warf den Angeklagten eine klare Mahnung zu und stellte sie vor die Wahl, diesmal die Wahrheit zu sagen. Die 33 und 39 Jahre alten Neustrelitzer gaben zu, im Sommer 2020 ein Kilogramm Cannabis in einer Garage gelagert zu haben, was in Deutschland als illegaler Besitz gilt.
Trotz einer neuen, milderen Gesetzgebung bezüglich Cannabis forderte die Staatsanwaltschaft eine Neuverhandlung, was im Zuge eines Berufungsverfahrens nun zu Geldstrafen führte. Der Richter hob den vorhergegangenen Freispruch des Amtsgerichts Waren auf und sprach die neuen Urteile aus. „Es kann hier in zweiter Instanz ganz anders ausgehen als vor dem Amtsgericht“, warnte Unterlöhner die beiden Angeklagten zu Beginn der Verhandlung.
Der lange Weg zur Entscheidung
Die Razzia in der Garage, die offiziell einer Verwandten der Angeklagten gehörte, begann eigentlich mit der Suche nach einem gestohlenen Moped, das die Polizei dort ebenfalls entdeckte. Obwohl den Männern der Mopeddiebstahl nicht nachgewiesen werden konnte, hatte die Analyse der in der Garage gefundenen Drogen und Utensilien klare Spuren hinterlassen.
Besonders bemerkenswert ist die langwierige Untersuchungsdauer der Drogen durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern – diese zog sich über etwa zwei Jahre hin, was nicht nur diese Angeklagten, sondern auch viele andere Drogenverfahren erheblich verzögerte. Bei der Bemessung der Geldstrafen achtete der Richter auf die finanzielle Lage der Männer, was zu interessanten Enthüllungen führte.
Einkommen und Verantwortung
Der jüngere Angeklagte, ein 33-jähriger gelernter Koch, lebt seit eineinhalb Jahren von Bürgergeld und hat mittlerweile vier Kinder. Seine Arbeitslosigkeit lockte das Unverständnis des Richters hervor. „So viele Firmen suchen Leute, auch die kochen können“, bemerkte Unterlöhner. Der 39-jährige, nicht vorbestrafte Mann erklärte, er arbeite derzeit als Hausmann, während seine Partnerin, die Backwaren verkauft, das Einkommen für die Familie sichert.
Am Ende des Verfahrens wurde für den 33-Jährigen eine Geldstrafe von 1500 Euro festgesetzt, während der Ältere 1000 Euro zahlen sollte. Diese Strafen basieren auf einem System von Tagessätzen, und da ab 90 Tagessätzen eine Person als vorbestraft gilt, wurde die Schwere ihrer Vergehen klar skizziert. Beide Männer verzichteten letztlich auf weitere Rechtsmittel, sodass die Urteile rechtskräftig wurden.
Vor dem Verlassen des Gerichtssaals ließ es sich Richter Unterlöhner nicht nehmen, den Angeklagten eine letzte Mahnung mit auf den Weg zu geben: „Wenn man eine Familie gründet, muss man diese auch irgendwann mal mit eigener Hände Arbeit versorgen.“ Solche Worte können in Zukunft für die beiden Männer ein wichtiger Denkanstoß sein, sich in ihrem Leben neu zu orientieren und Verantwortung zu übernehmen.
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