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Revolution in den Statistiken: Änderungen im Handel und Gastgewerbe!

EU-Statistikreform sorgt ab 2021 für große Umstellungen im Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen in Deutschland – neue Erhebungsmethoden und erweiterte Erfassungsbereiche revolutionieren die Branche!

Eine wesentliche Anpassung von gesetzlichen Rahmenbedingungen hat im deutschen Handels-, Gastgewerbe- sowie Dienstleistungssektor stattgefunden. Diese Änderungen wurden als Teil der Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2019/2152, welche am 27. November 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, vorgenommen. Dabei handelt es sich um ein umfassendes Reformpaket, das darauf abzielt, die Unternehmensstatistiken in Deutschland zu optimieren und zu harmonisieren.

Die Neuregelungen traten am 1. Januar 2021 in Kraft und wirken sich auf die Struktur- und Konjunkturstatistiken der betroffenen Wirtschaftsbereiche aus. Zuvor war es erforderlich, mehrere alte Rechtsakte abzuschaffen, um Platz für ein einheitliches, modernes Statistikkonzept zu schaffen.

Veränderungen im Dienstleistungssektor

Die Anpassungen in den Konjunkturstatistiken sind signifikant. So wurde der Erfassungsbereich des Dienstleistungssektors erheblich ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind Wirtschaftszweige wie L68, N77, N81.1 sowie N81.3. Diese Erweiterung ermöglicht es, ein umfassenderes Bild über die Entwicklungen in diesen Bereichen zu gewinnen. Zudem wurde die Frequenz der Erhebungen von vierteljährlich auf monatlich umgestellt, was die Aktualität der Daten spürbar erhöht. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf präzise und zeitnahe Informationen angewiesen sind.

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Zusätzliche methodische Anpassungen haben das Ziel, die Belastungen für die auskunftspflichtigen Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Qualität der Ergebnisse zu bewahren. Beispielsweise wurden die Abschneidegrenzen im Handel sowie im Gastgewerbe angehoben, und einige Stichproben wurden neu strukturiert. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Effizienz der statistischen Erhebungen zu verbessern.

Harmonisierung der Strukturstatistiken

Auch in den jährlichen Strukturstatistiken gab es grundlegende Änderungen. Ab dem Berichtsjahr 2021 erfolgt eine Harmonisierung, die die vorher getrennten Erhebungen im Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungsbereich zu einer gemeinsamen Erhebung zusammenführt. Dies simplifiziert nicht nur die Prozesse, sondern erleichtert auch die Auswertung der Daten.

Durch die Harmonisierung kommen nun zusätzliche Wirtschaftszweige wie P, Q, R, S96 und K66.2 zur Berücksichtigung. Zuvor beschränkten sich die Datenerhebungen auf die Abschnitte H, J, L, M, N sowie die Abteilung S95. Dies zeigt, wie umfassend der Dienstleistungssektor in der neuen Statistik erfasst wird, um ein besseres Bild von der wirtschaftlichen Situation in Deutschland zu erhalten.

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Eine bemerkenswerte methodische Anpassung betrifft die Stichprobenmethodik. Hierbei wurde der Auswahlsatz der Stichprobe auf höchsten 10 Prozent der Grundgesamtheit begrenzt, was die Belastung für die Unternehmen weiter reduzieren soll, dabei aber die Ergebnisqualität nicht gefährdet. Dies bedeutet, dass es in verschiedenen Bundesländern sowie innerhalb einzelner Wirtschaftszweige unterschiedliche Auswahlsätze geben kann.

Insgesamt stellen diese Maßnahmen eine bedeutende Reform im Bereich der Unternehmensstatistiken dar, die darauf abzielt, die Effizienz und Aktualität der erhobenen Daten zu steigern. Zukünftige statistische Analysen werden darauf abzielen, klare und präzise Informationen über die wirtschaftliche Lage in den betroffenen Bereichen bereitzustellen. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf statistik.hessen.de.

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