Neben dem typischen Nachmittagsszenario in Greifswald sorgt ein gewisser Ralf R. für Aufsehen. Der 60-jährige Rentner, scheinbar ein Fachmann im Tippen hitziger E-Mails, richtet seine Frustration über die lokale Steuersituation und insbesondere gegen den Oberbürgermeister Stefan Fassbinder von den Grünen. „Antideutsch“ und „links-grün-faschistisch“ sind dabei seine favorisierten Begriffe, um seiner Wut Luft zu machen. Doch daraus wird nun ein Drama vor Gericht!
Ralf R. erhebt aus Gewissensgründen keine GEZ-Gebühren und sieht sich als Opfer eines Systems, das ihm unrecht tut. Seit seiner Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen und seiner schmalen Rente kämpft er mit Gerichtsvollziehern. Die Pfändung seiner DDR-Opferrente sieht er als besonders ungerecht an. Und genau bei diesem Punkt, inmitten des E-Mail-Orkans, der die Steuerbehörde und letztlich das Büro des Oberbürgermeisters erreicht, entfachen sich die juristischen Flammen.
Wut-Mails führen zu Gericht
Die Worte „links-grünen-faschistischen Oberbürgermeister“ sorgen dafür, dass Fassbinder gesetzlich zurückschlägt. „Sie bringen alles zur Anzeige, was Sie als beleidigend empfinden“, sagt der Stadtobere, der von solch aggressiven Mitteilungen nicht unberührt blieb. Für ihn waren es weniger die Schimpfwörter als vielmehr die aggressiv durchgehenden Formulierungen, die ihn störten.
Das Gericht, unter der Leitung von Richter Konstantin Tränkmann, entscheidet klar gegen den Rentner. „Meinungsfreiheit hört da auf, wo man andere Personen herabsetzt“, erklärt Tränkmann und verhängt eine saftige Geldstrafe von 1050 Euro. Der Rentner hätte einen Strafbefehl akzeptieren können, doch der will lieber seine persönliche Freiheit unterstreichen – notfalls mit einem Gefängnisaufenthalt.
Ralf R. zeigt sich störrisch
„Das käme einem Schuldeingeständnis gleich, das mache ich nicht“, definiert sich Ralf R. selbst. Ungeachtet des Urteils verteidigt er seine E-Mails als durch Meinungsfreiheit geschützt und bemängelt den Verlust seines Vertrauens in den Rechtsstaat. Während Stefan Fassbinder zahlreiche Anzeigen stellt, ist dieser Fall das erste Mal, dass ein Verfahren daraus resultiert. Der Oberbürgermeister bezeugt die Belastung durch die regelmäßigen Beschimpfungen, die den Alltag zunehmend beeinträchtigen.