In einer Novelle des B-VG hat der Nationalrat heute eine wichtige rechtliche Klarstellung in Bezug auf die Vertragsraumordnung beschlossen. Die Vertragsraumordnung ermöglicht den Gemeinden, Vereinbarungen über die Nutzung von Grundstücken abzuschließen, die gewidmet werden. Dieses Instrument ist für die Gemeinden sehr effektiv, um bebaubare Flächen zu mobilisieren und den Bodenverbrauch zu reduzieren. Zuvor gab es bereits eine Vertragsraumordnung, aber mit der Novelle wird die Durchsetzbarkeit der Verträge verbessert, so betont Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Johannes Pressl.
Die Bundesländer sind nun aufgefordert, diese Möglichkeit in ihren Landesgesetzen zu verankern und die zivilrechtlichen Verträge bei Widmungen abzuschließen. Der Kommunale Bodenschutzplan des Österreichischen Gemeindebundes enthält darüber hinaus eine Reihe von Vorschlägen, um den Bodenverbrauch weiter zu reduzieren und gleichzeitig die raumplanerischen Ziele der Gemeinden zu erreichen. Ein Punkt aus diesem Plan konnte bereits umgesetzt werden, während zahlreiche weitere Vorschläge noch auf die Umsetzung warten – möglicherweise unter einer neuen Bundesregierung. Der kommunale Bodenschutzplan wird in den Vorschlägen für ein neues Regierungsprogramm in jedem Fall eine prominente Rolle spielen, schließt Pressl ab.
Der Österreichische Gemeindebund ist seit 1947 die Vertretung von 2.082 österreichischen Gemeinden und Städten auf Bundesebene und repräsentiert damit rund 70 Prozent der österreichischen Bevölkerung.
Quelle: www.ots.at