Am Samstag, den 1. Juni 2024, beginnt der PRIDE-Monat, der jedes Jahr im Zeichen der Gleichberechtigung und Akzeptanz der LGBTQIA+ Community steht. In Österreich bezeichnen sich rund 300.000 Beschäftigte als queer, also etwa als lesbisch, schwul, trans- oder bisexuell. Jedoch outen sich im Job nur etwa 60.000, also ein Fünftel, von ihnen.
Die sexuelle Identität spielt auch am Arbeitsplatz eine große Rolle. Schon während des Bewerbungsgesprächs besteht für nicht-heterosexuelle Menschen eine Belastung: die Frage, ob sie ihre Sexualität oder eine mögliche Partnerschaft thematisieren sollen.
Laut ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko ist die Rechtslage hier eindeutig: Fragen zur sexuellen Orientierung dürfen nicht gestellt werden, da sie die Privatsphäre betreffen. Wenn dennoch danach gefragt wird, gilt dasselbe wie bei Fragen nach einem eventuellen Kinderwunsch: Man muss sie nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Auch unfreiwillige Outings durch Vorgesetzte oder Kollegen haben keinen Platz im Job. Dieser Eingriff in höchstpersönliche Rechte ist in der Regel rechtswidrig. Geht damit Belästigung am Arbeitsplatz einher, sieht das Gleichbehandlungsgesetz Abhilfemaßnahmen und Schadenersatz vor.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung und Belästigung im Betrieb zu unterbinden, wie im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) festgelegt. Sie müssen bei Vorfällen für wirksame Abhilfe sorgen und ein diskriminierungsfreies Umfeld schaffen. Dies gilt auch dann, wenn Vorgesetzte oder Kollegen sich über die sexuelle Orientierung eines Beschäftigten lustig machen. Eine angemessene Abhilfe kann von einer Verwarnung oder Versetzung bis hin zur Kündigung oder Entlassung reichen.
Wenn jemand glaubt, aufgrund seiner sexuellen Orientierung gekündigt worden zu sein, besteht die Möglichkeit, die Kündigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht anzufechten oder die Kündigung zu akzeptieren, aber Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dabei können der Betriebsrat oder die Gewerkschaft helfen.
Für weitere Informationen gibt es die Website oegb.at sowie den ÖGB-Podcast.
Quelle: ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund / ots