Eine Familie aus dem Bezirk Braunau hat erfolgreich gegen einen Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geklagt und ein deutlich höheres Pflegegeld für die Betreuung ihrer schwer demenzkranken Mutter erstritten. Ursprünglich bezog die Familie Pflegegeld der Stufe 2, was aus ihrer Sicht jedoch viel zu wenig war. Daher stellten sie einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes, der von der PVA abgelehnt wurde. Die Familie wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK), die Klage gegen den ablehnenden Bescheid einreichte. Das Arbeits- und Sozialgericht gab der Klage statt und erhöhte das Pflegegeld auf die Stufe 6. Die Familie erhält nun monatlich rund 1.200 Euro mehr als zuvor.
Die über 80-jährige Frau ist körperlich gesund, leidet jedoch an einer schweren Demenzerkrankung, die sich in kürzester Zeit rapide verschlechtert hat. Sie ist stark verwirrt, desorientiert, vergesslich und mitunter aggressiv, wobei sie sich selbst verletzen kann. Die Angehörigen betonen, dass sie keine Sekunde allein gelassen werden kann. Die PVA lehnte den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes ab und argumentierte, dass kein ausreichender Pflegebedarf vorliege, obwohl der Pflegeaufwand für die kranke Frau deutlich zugenommen hatte. Nach einer Beratung bei der AK-Bezirksstelle Braunau reichte die Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Ein gerichtlicher Sachverständiger stellte einen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat fest. Aufgrund der Demenzerkrankung wurde ein Zuschlag von 45 Stunden gewährt, insgesamt ergab sich somit ein Pflegeaufwand von über 205 Stunden pro Monat. Das Gericht sprach der Familie daraufhin die Pflegestufe 6 zu und erhöhte das Pflegegeld um rund 1.200 Euro monatlich.
AK-Präsident Andreas Stangl betont, dass die PVA ordentliche Gutachten und faktenbasierte Bescheide erstellen sollte, damit Mitglieder auf einfache und faire Weise ihre Ansprüche geltend machen können. Es sei nicht akzeptabel, dass schwer kranke Menschen, die Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können, zusätzlich noch den Rechtsweg bestreiten müssen.
Tabelle: Vergleich der Pflegestufen und Pflegegeldbeträge
Pflegestufe | Beschreibung | Pflegegeld (monatlich) |
---|---|---|
2 | Schwerpflegebedürftige Personen, die täglich Hilfe bei der Grundpflege benötigen und zusätzlich mehrfach pro Woche Betreuung benötigen. | 316,10 Euro |
6 | Schwerstpflegebedürftige Personen, die rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege benötigen und zusätzlich eine ständige Betreuung benötigen. | 1.575,90 Euro |
Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich / ots