Politik

Parteienförderung im Burgenland: Unbeabsichtigter Kürzungsfehler aufgedeckt

Burgenland "versehentlich" kürzt Parteienförderung: Wie kam es dazu und welche Konsequenzen drohen?

In einer kuriosen Wendung hat das Burgenland Ende Juni die Parteienförderung irrtümlich gekürzt, obwohl laut dem neuen Gesetz eigentlich eine Erhöhung vorgesehen war.

Die unerwartete Kürzung

Das Land Burgenland hatte geplant, die Parteienförderung auf einen Höchstbetrag von 2,75 Millionen Euro oder elf Euro pro Wahlberechtigtem festzulegen. Allerdings hat das Landesbudget eine vorgesehene Zahlung von über drei Millionen Euro für die politischen Parteien ausgewiesen. Dieser Fauxpas wurde von Professor Hubert Sickinger, einem renommierten Politikwissenschaftler, bemerkt. Die Landesregierung des Burgenlands prüft nun die Angelegenheit und beabsichtigt, das Gesetz gegebenenfalls zu korrigieren.

Das Problem mit dem neuen Gesetz

Ursprünglich sollte das neue Parteienförderungsgesetz der Burgenländischen Landesregierung eine Obergrenze für Wahlkampfkosten von 300.000 Euro setzen. Mit dem Beschluss des Landtags vom 27. Juni wurde scheinbar die Förderungssumme pro Wahlberechtigtem bei 11 Euro aufrechterhalten. Allerdings stellte sich heraus, dass dieser Betrag bereits im alten Gesetz von 2012 festgelegt war und keine Anpassungen für die Inflation berücksichtigt wurden. Somit wurden die Parteien in der Realität auf den Stand von vor über einem Jahrzehnt zurückgesetzt.

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Eine unbeabsichtigte Entdeckung

Dem Politikwissenschaftler Sickinger fiel der Fehler auf, als er Recherchen für sein neues Werk zur Parteienförderung in Österreich durchführte. Er betonte, dass keine Absicht erkennbar war, die Parteiförderung zu kürzen, und wies auf den zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Inflationsverlust von 34 Prozent hin. Die Landesregierung des Burgenlands bestätigte, dass eine Kürzung nicht geplant war und versprach eine gründliche Überprüfung des Gesetzes durch den Verfassungsdienst.

Ein Blick in die Zukunft

Das Landesbudget für das Jahr 2024 sieht eine erhebliche Erhöhung der Parteienförderung vor. Es werden insgesamt 3,07 Millionen Euro in vierteljährlichen Raten ausbezahlt, was einer Summe von 12,3 Euro pro Wahlberechtigtem entspricht. Dieser Betrag wurde auch für die im August fällige Rate verwendet, unabhängig von der im neuen Gesetz festgelegten Deckelung bei elf Euro.

Hubert Sickinger stellte zudem eine Besonderheit bei der Wahlkampfkostengrenze im Burgenland fest: Nur Ausgaben der Parteien und Personenkomitees sind in den erlaubten 300.000 Euro enthalten, während nahestehende Organisationen davon ausgeschlossen sind. Dies könnte bedeuten, dass beispielsweise der Wirtschaftsbund, der mit der ÖVP verbunden ist, unter diese Grenze fällt, während SPÖ-nahe Gewerkschaften nicht berücksichtigt werden, da sie nicht direkt zur Partei gehören.

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