In der Novelle des Tierschutzgesetzes (TSchG), die heute überraschend im Nationalrat eingebracht wurde, sind die zentralen Forderungen des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) enthalten. Obwohl der ÖKV nicht in den Grundentwurf der Novelle eingebunden war, gelang es ihnen, ihre Expertise in Gesprächen mit Regierungsvertretern und Abgeordneten einzubringen. Dadurch konnten überzogene Bestimmungen und absurde Forderungen wie Hunderassenverbote, die keine wissenschaftliche Grundlage haben, entschärft werden. Ein großer Erfolg ist die Schaffung einer ausschließlich mit Experten besetzten Qualzuchtkommission, die sich künftig mit der Bewertung von Zuchtordnungen beschäftigen wird.
Ein weiterer Erfolg des ÖKV ist die Anerkennung, dass die Hundezucht keine gewerbliche Tätigkeit ist. Dies ist von großer Bedeutung für verantwortungsvolle und funktionierende Hundezucht in Österreich. ÖKV-Präsident Philipp Ita betont die Wichtigkeit dieser Regelung. Allerdings kritisiert er auch, dass Bundesminister Rauch die Chance vertan hat, verantwortungsvolle Hundezüchter zu unterstützen und ein Zeichen für gesunde Hunde in Österreich zu setzen.
Der ÖKV weist darauf hin, dass nur 10 Prozent der in Österreich gehaltenen Hunde aus kontrollierten ÖKV-Zuchtstätten stammen. Diese Zuchtstätten legen großen Wert auf die Gesundheit der Tiere. Die TSchG-Novelle reguliert jedoch vor allem bereits verantwortungsvoll arbeitende Hundezüchter, während illegale Hundevermehrer und Händler weiterhin ihr Geschäft ungestört betreiben können. Der ÖKV fordert daher ein stärkeres Vorgehen gegen diese illegalen Machenschaften.
Im positiven Licht steht für den ÖKV die geplante Qualzuchtkommission, die nun ausschließlich mit Experten besetzt wird. Zudem gibt es eine Abkehr von der Einzeltierbegutachtung hin zur Begutachtung der Zuchtordnungen. Eine weitere positive Änderung betrifft das Ausstellungswesen. Künftig dürfen Hunde nicht ausgestellt werden, wenn sie äußerlich erkennbare Qualzuchtmerkmale aufweisen, die von einem Tierarzt festgestellt wurden. Der ÖKV hofft, dass diese Regelungen zu einem einheitlicheren Vollzug führen werden.
In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass die Novelle des Tierschutzgesetzes (TSchG) im Nationalrat eingebracht wurde und der ÖKV in Gesprächen mit Regierungsvertretern und Abgeordneten seine Expertise einbringen konnte. Dadurch wurden überzogene Bestimmungen und absurde Forderungen entschärft. Der ÖKV ist besonders erfreut darüber, dass die geplante Qualzuchtkommission ausschließlich mit Experten besetzt wird. Zudem gibt es Klarstellungen für das Ausstellungswesen. Dennoch kritisiert der ÖKV, dass Bundesminister Rauch die Chance vertan hat, verantwortungsvollen Hundezüchtern den Rücken zu stärken und ein Zeichen für gesunde Hunde in Österreich zu setzen. Auch illegale Hundevermehrer und Händler sollten konsequenter bekämpft werden.