ÖKOBÜRO – die Allianz der Umweltbewegung – hat die Entscheidung der österreichischen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur Zustimmung des EU-Renaturierungsgesetzes begrüßt. Diese Entscheidung gibt dem Gesetz in der kritischen Phase vor einer möglichen Abstimmung neuen Rückenwind. Die Zustimmung ist rechtlich möglich, da es keine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer mehr gibt, die die Ministerin binden könnte. Auch die Zuständigkeit der Ministerin ist rechtlich einwandfrei gegeben.
Gregor Schamschula, Umweltjurist bei ÖKOBÜRO, erklärt, dass das Hauptproblem in dem bisher fehlenden einheitlichen Standpunkt der Bundesländer lag, der jetzt nicht mehr vorhanden ist. Dadurch ist die Ministerin frei, ihre Zustimmung im Rat der EU zu geben.
Das EU-Renaturierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele, den sogenannten SDGs. Angesichts der Tatsache, dass über 80 Prozent der europaweit geschützten Arten und Lebensräume in einem ungünstigen Erhaltungszustand sind, wird die Wiederherstellung der Natur immer dringlicher. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung eingeleitet werden, bis 2050 sollen alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme der EU erfasst sein.
Renaturierungsmaßnahmen sind nicht nur wichtig für die Artenvielfalt und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, sondern sie bieten auch viele Vorteile für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Sie fördern die Artenvielfalt und schaffen Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gleichzeitig tragen sie zu sicheren Ernten und zur Ernährungssicherheit bei. Durch saubere Luft und Wasser sowie die Erholungsfunktion natürlicher Räume tragen Renaturierungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen bei. Sie verbessern auch die Qualität der Böden und damit die Lebensmittelproduktion. Darüber hinaus mindern sie Hochwasserrisiken und das Schadenspotenzial bei Extremwetterereignissen.
Laut Schätzungen der EU-Kommission werden sich die Bemühungen zur Renaturierung auch positiv auf die Volkswirtschaft auswirken. Dies betrifft beispielsweise die landwirtschaftlichen Erträge aufgrund einer verbesserten Bestäubung, Boden- und Gewässerqualität sowie den Tourismus, der von der Schönheit der Natur und Landschaft profitiert.
„Renaturierung ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine Chance, die weit über den Naturschutz hinausgeht“, betont Gregor Schamschula. „Sie bringt Menschen und Natur einen gesunden, lebenswerten und zukunftsfähigen Lebensraum zurück. Die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz ist ein klares Signal dafür, dass wir bereit sind, unsere Verantwortung für die Natur und zukünftige Generationen ernst zu nehmen.“
In einem Artikel auf www.ots.at wird über die Zustimmung der Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zum EU-Renaturierungsgesetz berichtet. Das ÖKOBÜRO begrüßt diese Entscheidung als historische Chance für den Naturschutz und betont, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird. Die Zustimmung ist möglich, da keine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer mehr vorliegt, die die Ministerin binden würde. Die Renaturierung ist notwendig, um den Erhalt der Artenvielfalt und der natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Renaturierungsmaßnahmen haben vielfältige Vorteile für die Gesellschaft und Wirtschaft, wie die Förderung der Artenvielfalt, die Sicherung der Ernten, den Schutz der Gesundheit der Menschen und die Minderung von Hochwasserrisiken. Die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz ist ein klares Signal für die Verantwortung für die Natur und zukünftige Generationen.