Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weigert sich trotz eines OGH-Urteils, die Kosten für die Intensivkrankenpflege von Beatmungspflichtigen zu übernehmen. Dies sorgt für Unmut bei Betroffenen und Kritik seitens des Volksanwalts Bernhard Achitz. Ein konkreter Fall ist der 19-jährige Marko J., der an einer seltenen neurologischen Krankheit leidet und aufgrund einer Corona-Infektion längere Zeit im Krankenhaus verbringen musste. Im Herbst 2022 sollte er in häusliche Intensivpflege entlassen werden, da er rund um die Uhr von diplomierten Pflegekräften betreut werden muss. Trotz eindeutiger Höchstgerichtsurteile verweigert die ÖGK jedoch die Übernahme der Kosten für diese wichtige medizinische Versorgung.
Der Fall von Marko J. ist kein Einzelfall. In vielen Fällen verweigert die ÖGK die Kostenübernahme für die Intensivkrankenpflege von Beatmungspflichtigen, obwohl klar ist, dass dies zur Krankenbehandlung gehört. Das sogenannte Sachleistungsprinzip besagt, dass die Krankenkasse die geeigneten Pflegekräfte zur Verfügung stellen sollte. Da die ÖGK jedoch keine Vertragspartner hat, wird ein finanzieller Zuschuss gewährt. Dieser deckt jedoch bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten ab. Anstatt die volle Unterstützung für 24 Stunden bereitzustellen, hat die ÖGK nach Druck vonseiten der Volksanwaltschaft lediglich zehn Stunden angeboten. Dies sorgt für Unverständnis bei Bernhard Achitz, da der OGH bereits entschieden hat, dass die Intensivpflege von Beatmungspflichtigen als Krankenbehandlung anzusehen ist und somit von der Krankenkasse übernommen werden muss.
Der Fall von Marko J. konnte nur dank der vorübergehenden Kostenübernahme des Fonds Soziales Wien (FSW) aus dem Krankenhaus entlassen werden. Dennoch wurde er aufgefordert, einen klagbaren Bescheid von der ÖGK einzufordern und vor Gericht zu gehen. Die Volksanwaltschaft fordert in solchen Fällen, in denen sich Krankenkassen und Länder uneinig über die Zuständigkeit sind, das Prinzip „Erst zahlen, dann die Kosten aufteilen“. Es soll vermieden werden, dass die betroffenen Menschen und ihre Familien mit endlosen Behördenwegen belastet werden. Die Krankenkassen und Länder sollten die Leistung in Form der Intensivkrankenpflege zur Verfügung stellen und sich erst im Hintergrund darüber einigen, wie die Kosten aufgeteilt werden.
Die Weigerung der ÖGK, die Kosten für die Intensivkrankenpflege von Beatmungspflichtigen zu übernehmen, stellt eine große Herausforderung für Betroffene dar. Eine Lösung muss gefunden werden, um sicherzustellen, dass diese Menschen die notwendige Versorgung erhalten, ohne dass sie mit bürokratischen Hürden konfrontiert werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird und ob die ÖGK ihre Haltung überdenken wird.
Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen.