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ÖGK-Huss: Modernisierung der ambulanten Versorgung für mehr Vertrauen in das Gesundheitssystem

Andreas Huss wird ab dem 1. Juli 2024 erneut den Vorsitz im Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) übernehmen. Darüber hinaus wird er erstmals auch den Vorsitz in der Konferenz des Dachverbands der Sozialversicherungsträger innehaben. In einer Erklärung betonte Huss die Bedeutung dieser beiden Positionen und erklärte, dass die kommenden Monate entscheidend für die Zukunft des österreichischen Gesundheitssystems sein werden. Insbesondere die Verhandlungen über die österreichischen und regionalen Strukturpläne, in denen die gesamte Versorgung des Landes bis 2030 geplant wird, stehen im Herbst an. Der Ausbau der niedergelassenen Versorgung und die Modernisierung der Strukturen stehen dabei im Mittelpunkt. Andreas Huss wird sich in seiner Funktion für die Interessen der Arbeitnehmer und Versicherten einsetzen.

In den vergangenen Jahren hat es bereits einige Veränderungen im Gesundheitssystem gegeben, darunter die Einführung der Parität in der Österreichischen Gesundheitskasse. Huss hob hervor, dass seitdem bereits einige Ziele erreicht oder eingeleitet wurden, jedoch noch viel Arbeit bevorstehe. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der niedergelassenen Versorgung und der Nutzung digitaler Möglichkeiten. Um Patienten effektiv durch das Gesundheitssystem zu führen, ist eine einheitliche Ausbau der Gesundheitshotline 1450 sowie telemedizinische und ambulante Angebote erforderlich. Alle Gesundheitsberufe sollten an eine übersichtliche und datenreiche elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angeschlossen sein, um eine optimale Zusammenarbeit für die Patienten zu gewährleisten.

Ein wesentlicher Bestandteil des Ausbaus der niedergelassenen Versorgung sind die Primärversorgungszentren, eigene medizinische Einrichtungen der ÖGK und Versorgungszentren für chronische Krankheiten wie Diabetes. Für Frauen sollen spezielle Frauengesundheitszentren etabliert werden, in denen Gynäkologen, Hebammen, Sozialarbeiter, Psychologen und Ernährungsberater zusammenarbeiten. Huss betonte die Notwendigkeit, eine adäquate Behandlung psychischer Erkrankungen sicherzustellen und forderte den Ausbau der psychosozialen Versorgungszentren sowie eine Erhöhung der Kontingente für psychotherapeutische Leistungen.

Des Weiteren sprach Huss die Bedeutung einer gerechten Honorierung der Ärzteschaft an. Ein einheitlicher Gesamtvertrag mit den Ärzten und ein pauschales System, das auf den Bedürfnissen der Patienten basiert, sind hierbei wichtige Schritte. Zusätzlich sollen Wahlärzte ab dem 1. Juli 2024 ihre Rechnungen digital an die Krankenkasse schicken und ab dem 1. Januar 2026 am elektronischen Gesundheitssystem teilnehmen.

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Andreas Huss betonte abschließend, dass für all diese Vorhaben zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind. Er bekräftigte sein Engagement für eine angemessene Finanzierungsbasis und betonte, dass eine stärkere öffentliche Finanzierung die Notwendigkeit von privaten Zuzahlungen verringern würde. Mit der Einigung im Finanzausgleich kann nun begonnen werden, die notwendigen Investitionen für den Ausbau der ambulanten Versorgung anzugehen. Dies eröffnet neue Handlungsspielräume, um Verbesserungen im Gesundheitssystem umzusetzen und das Vertrauen der Versicherten aufrechtzuerhalten.

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