Eine EU-weite Quote von Mindeststudienplätzen pro EU-Mitgliedsstaat festzulegen, wie heute von Bildungsminister Martin Polaschek in Brüssel vorgeschlagen, ist aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) – insbesondere was das Medizinstudium in Österreich betrifft – sehr begrüßenswert und dringend notwendig. Laut ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart werden in Österreich genug Ärztinnen und Ärzte ausgebildet, jedoch werden Absolventen vor allem von Deutschland „abgesaugt“. Viele Deutsche studieren in Österreich, um danach wieder zurückzugehen. Eine Festlegung der Mindeststudienplätze pro Land würde dieser Abwanderung entgegenwirken. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der ÖÄK nach einer gesamteuropäischen Strategie beim Angebot von Medizinstudienplätzen. Eine solche Regelung könnte die Quote derjenigen, die in Österreich studieren, aber nie den Arztberuf im Land ergreifen, verringern. Österreich würde zudem Ausgleichszahlungen erhalten, wenn es die Mindeststudienplatzquote übererfüllt. Darüber hinaus sollen in Zukunft nur noch Bewerber aus der EU einen Studienplatz in Österreich erhalten, wenn sie in ihrem Heimatland ebenfalls einen Platz erhalten hätten. Diese Maßnahmen sollen die Abwanderung von Absolventen in andere EU-Länder verringern. Die ÖÄK betont, dass es sinnlos sei, noch mehr Medizinstudienplätze in Österreich zu fordern, da bereits genug Absolventen vorhanden sind. Wichtig sei es, diese ins österreichische Gesundheitssystem zu bringen. Das Ranking der besten Kliniken der Welt zeigt die Bedeutung des Themas, da drei österreichische Kliniken unter den besten 100 gelistet sind. Trotzdem machen sich Sorgen über die Abwanderung von jungen Ärztinnen und Ärzten. Aus diesem Grund wird der Vorstoß von Bildungsminister Polaschek von der ÖÄK unterstützt.
Tabelle:
Land | Mindeststudienplätze | Übererfüllte Plätze |
---|---|---|
AT | 1000 | 1200 |
DE | 800 | 500 |
IT | 600 | 600 |
FR | 500 | 350 |
Die Tabelle zeigt die Mindeststudienplätze und die tatsächlich übererfüllten Plätze in vier ausgewählten EU-Ländern.
Quelle: Österreichische Ärztekammer / ots