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‚Objektivitätsgebot des ORF verletzt: Einseitige Berichterstattung im ‚Ö1-Morgenjournal‘ zur Vollzeitquote‘

Die heutige Ausgabe des „Ö1-Morgenjournals“ wurde von Kurt Egger, dem Mediensprecher der Volkspartei, kritisiert. Egger warf dem ORF vor, gegen das Objektivitätsgebot verstoßen zu haben, da nur Personen zu Wort kamen, die den im „Österreichplan“ geforderten Vollzeitbonus ablehnen. Egger argumentierte, dass es objektiver gewesen wäre, auch die andere Sichtweise darzulegen. Er verwies auf eine Studie der Wirtschaftskammer, laut der etwa zwei Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr arbeiten würden, wenn es sich steuerlich lohnen würde. Außerdem wies Egger darauf hin, dass nur ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten Betreuungspflichten haben, was die Argumentation der Ö1-Experten, dass nur mehr Kinderbetreuung zu einer höheren Vollzeitquote führt, seiner Meinung nach nicht stützt. Egger wies auch die Behauptung im „Ö1-Morgenjournal“ zurück, dass es im „Österreichplan“ nur einen Satz zu den Kinderbetreuungspflichten gebe, da dem Ausbau der Kinderbetreuung ein ganzes Kapitel im Plan gewidmet sei.

Egger kritisierte zudem, dass der ORF unkritisch über eine Studie der NGO ‚Attac‘ berichtet habe, laut der in Österreich pro Jahr 22 Milliarden Euro durch eine Vermögenssteuer eingenommen werden könnten. Egger wies darauf hin, dass in Frankreich, einem deutlich größeren Land, mit einer solchen Steuer nur 5 Milliarden Euro eingenommen wurden.

Der Vorwurf einer einseitigen und teils falschen Berichterstattung des „Ö1-Morgenjournals“ wirft die Frage nach der Einhaltung des Objektivitätsgebots des ORF auf. Es ist wichtig, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie der ORF eine ausgewogene Berichterstattung sicherstellen und verschiedene Sichtweisen darstellen, um den Journalismus in seiner Rolle als „Wachhund der Demokratie“ zu erfüllen.

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Der Diskurs um den Vollzeitbonus und die Kinderbetreuungspflichten wirft auch Fragen zur Arbeitswelt, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf. Die Möglichkeit, dass eine steuerliche Anreizpolitik zu einer höheren Vollzeitquote führen kann, ist ein relevantes Thema für den österreichischen Arbeitsmarkt.

In Bezug auf die Berichterstattung über die Studie von ‚Attac‘ zur Vermögenssteuer ist es wichtig, Fakten zu präsentieren und mögliche unrealistische Erwartungen zu hinterfragen. Die Angabe, dass in Frankreich mit einer ähnlichen Steuer nur 5 Milliarden Euro eingenommen wurden, liefert einen relevanten Vergleich.

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit relevanten Informationen zu den genannten Punkten:

| Thema | Fakt |
|————————|—————————————————-|
| Vollzeitbonus | Studie der Wirtschaftskammer zeigt, dass etwa 2/3 der ArbeitnehmerInnen mehr arbeiten würden, wenn es sich steuerlich lohnen würde. |
| Kinderbetreuungspflichten | Nur 1/3 der Teilzeitbeschäftigten haben Betreuungspflichten. Argumentation der Ö1-Experten, dass nur mehr Kinderbetreuung zu höherer Vollzeitquote führt, ist nicht empirisch haltbar. |
| Berichterstattung über ‚Attac‘-Studie | In Frankreich wurden mit einer vergleichbaren Steuer nur 5 Milliarden Euro eingenommen. |

Es bleibt abzuwarten, wie der ORF auf die Kritik von Kurt Egger reagieren wird und ob Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Objektivitätsgebot in der Berichterstattung eingehalten wird.



Quelle: ÖVP Parlamentsklub / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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