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Novelle zum Tierschutzgesetz: Tierhalter-Sachkundenachweis und Qualzuchtverbot

In einem Artikel von www.ots.at zu sehen, wurde berichtet, dass die Koalitionsparteien eine Novelle zum Tierschutzgesetz im Nationalrat eingebracht haben. Diese Novelle zielt darauf ab, strengere Regeln zum besseren Schutz von Haus- und Heimtieren umzusetzen. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft das Qualzuchtverbot, welches deutlich verschärft wird. Züchter:innen, die mit kranken Tieren züchten, werden stärker zur Verantwortung gezogen. Eine wissenschaftliche Kommission mit eigener Geschäftsstelle wird die Qualzuchtmerkmale genau definieren und die Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen.

Ein weiterer Aspekt der Gesetzesnovelle betrifft den Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Import und Verkauf solcher Tiere sind bereits verboten und strafbar, nun wird auch der Erwerb solcher Tiere strafbar gemacht. Um die Herkunft von Hunden nachvollziehbarer zu machen, werden diese nicht nur gechipt, sondern auch verpflichtend in der Heimtierdatenbank registriert. Dies erleichtert den Kampf gegen den illegalen Welpenhandel, da genaue Informationen über die Anzahl und die Herkunft der Hunde zur Verfügung stehen.

Des Weiteren wird für den Kauf von Hunden, Amphibien, Reptilien und Vögeln ein Sachkundenachweis verpflichtend. Interessent:innen müssen eine mindestens vierstündige theoretische Ausbildung absolvieren und für die Haltung von Hunden zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit absolvieren. Mit diesem Sachkundenachweis sollen Spontankäufe verhindert werden, bei denen die Tiere oft schnell im Tierheim landen.

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Es ist zu betonen, dass es sich bei dieser Novelle um das zweite große Tierschutzpaket handelt, welches nach langen Verhandlungen finalisiert wurde. Tierschutzminister Johannes Rauch äußerte seine Freude darüber, dass mit diesem Paket viel Leid für Haustiere verhindert werden kann. Es ist geplant, dass das Gesetz im Juli vom Nationalrat beschlossen wird. Insgesamt ist es ein wichtiger Schritt für den besseren Schutz von Haus- und Heimtieren in Österreich.

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass bereits im Dezember 2021 vier Parlamentsparteien, mit Ausnahme der SPÖ, in einem Entschließungsantrag die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens unterstützt haben. Mit dem ersten Tierschutzpaket vom Sommer 2022 wurden bereits Verbesserungen für landwirtschaftliche Nutztiere umgesetzt. Es gab ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des Kükenschredderns und Einschränkungen bei Tiertransporten. Tierschutzminister Rauch betont, dass es ihm besonders wichtig ist, auch wichtige Verbesserungen beim Schutz von Haustieren umzusetzen.

Insgesamt ist die Novelle zum Tierschutzgesetz ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Österreich. Das verschärfte Qualzuchtverbot, Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel und der Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und exotischen Tieren tragen dazu bei, das Wohl der Tiere zu verbessern und Leid zu verhindern. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz im Juli vom Nationalrat beschlossen wird und somit der bessere Schutz von Haus- und Heimtieren in Österreich Realität wird.

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Quelle/Referenz
ots.at

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