In Nordrhein-Westfalen gibt es Neuigkeiten für Unternehmen, die in klimaneutrale Zukunftstechnologien investieren möchten. Die Landesregierung hat eine neue Transformationsbürgschaft ins Leben gerufen, die als Unterstützung für Unternehmen in der Region konzipiert wurde. Mit dieser Maßnahme will die Regierung signalisieren, dass sie Unternehmen bei der Finanzierung von Projekten zur Reduktion von CO2-Emissionen unter die Arme greift.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur äußerte sich zu der Initiative und betonte die Bedeutung dieser Bürgschaft: „Mit der Einführung der Transformationsbürgschaft gibt die Landesregierung ein wichtiges Signal an nordrhein-westfälische Unternehmen, in die klimaneutrale Transformation zu investieren, in grünes Wachstum und damit in die Zukunft.“ Die Ministerin erklärte zudem, dass diese Maßnahme den vielfach geäußerten Wunsch nach mehr Unterstützung seitens der Unternehmen erfüllen soll.
Details zu den Bürgschaften
Der Mindestbetrag für die durch diese Bürgschaft gesicherten Kredite beträgt zwei Millionen Euro, während der Höchstbetrag auf 25 Millionen Euro festgelegt wurde. Die Transformationsbürgschaft soll es vermeiden, dass Unternehmen, die in Zukunftstechnologien investieren möchten, aufgrund fehlender Sicherheiten eine Absage von Banken erhalten. Besonders wichtig ist hierbei die Zusammenarbeit mit einer finanzierenden Bank.
Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen, erweiterte die Vorstellungen, indem er erklärte: „Die Transformationsbürgschaft ergänzt die nordrhein-westfälische Förderlandschaft für den klimaneutralen Wandel unserer Wirtschaft sinnvoll.“ Dabei wird das bewährte Landesbürgschaftsprogramm so angepasst, dass es den aktuellen Bedürfnissen der Unternehmen entspricht.
- Bürgschaften können fehlende Kreditsicherheiten ersetzen.
- Sie erleichtern Kreditinstituten die Vergabe von Darlehen an Unternehmen.
- Unternehmen profitieren von geringeren Anforderungen zur Besicherung.
- Es gibt weniger bürokratische Hürden in den Prozessen.
Die neue Bürgschaftsregelung ist besonders attraktiv, weil sie niedrigere Entgelte und vereinfachte Verfahren bietet. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind allerdings hierbei nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass Unternehmer nicht persönlich haftbar gemacht werden können, was das Risiko verringert, wenn sie Investitionen in umweltfreundliche Technologien planen.
Für interessiert Unternehmen stehen alle nötigen Informationen zur Verfügung, die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH bereitgestellt werden. Unternehmen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können sich direkt an diese Institution wenden, um konkrete Beratung und Unterstützung zu erhalten.
Diese neu eingeführte Bürgschaft könnte entscheidend für die Entwicklung von nachhaltigen Projekten in Nordrhein-Westfalen sein, indem sie den Unternehmen den Zugang zu benötigten finanziellen Mitteln erleichtert. Die Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung klimafreundlicher Investitionen und des wirtschaftlichen Wandels sind dabei wegweisend für die Zukunft der Region.
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