Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft steht im Fokus des Landarbeitsgesetzes (LAG). Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat heute neun Verordnungen zum Landarbeitsgesetz erlassen, die wichtige Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bringen sollen. Die Verordnungen wurden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erarbeitet und ermöglichen eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, da sie die bisherigen Verordnungen auf Bundesebene zusammenfassen.
Die neuen Vorschriften regeln verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte in der Land- und Forstwirtschaft. Die Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung legt konkrete Vorgaben für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest. Dadurch sollen einheitliche Standards geschaffen werden, die den Schutz vor spezifischen Gefahren in der Branche stärken. Ebenfalls berücksichtigt werden spezifische Anforderungen und Ausbildungsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Jugendarbeitsschutzverordnung. Diese soll den Jugendlichen in ihrer praktischen Berufsausbildung das beste Rüstzeug für ihre berufliche Zukunft geben.
Die land- und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung zielt darauf ab, die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen zu verbessern. Sie sieht auch spezielle Sehhilfen und zusätzliche Pausen bei Bildschirmarbeit vor. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft sollen damit negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer minimiert werden.
Darüber hinaus werden die Dokumentationspflicht für Gefahrenverhütung konkretisiert und klare Anforderungen für die sichere Nutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel eingeführt. Verordnungen zu elektromagnetischen Feldern, Lärm und Vibrationen und optischer Strahlung tragen ebenfalls dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind.
In der folgenden Tabelle sind einige der neuen Verordnungen und ihre Auswirkungen aufgeführt:
Verordnung | Auswirkungen |
---|---|
Persönliche Schutzausrüstung | Festlegung konkreter Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
Land- und Forstwirtschaftliche Jugendarbeitsschutzverordnung | Berücksichtigung spezifischer Anforderungen und Ausbildungsbedingungen für Jugendliche |
Land- und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung | Verbesserung der ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen |
Verordnung zur Dokumentationspflicht für Gefahrenverhütung | Konkretisierung der Anforderungen an die Dokumentation von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung |
Verordnung zur sicheren Nutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel | Einführung klarer Anforderungen für die sichere Nutzung von elektrischen Anlagen |
Verordnung zu elektromagnetischen Feldern, Lärm und Vibrationen und optischer Strahlung | Schutz vor gesundheitlichen Risiken durch klare Vorschriften |
Die neuen Verordnungen tragen dazu bei, den ArbeitnehmerInnen-Schutz in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft zu verbessern und eine erhöhte Arbeitssicherheit sowie effektiveren Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die Vereinheitlichung der Verordnungen auf Bundesebene führt zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung. Es ist ein weiterer Schritt zur bundesweiten Vereinheitlichung des Landarbeitsrechts.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft / ots