Politik

Neue Niederlassungsverordnung 2024: Österreich begrenzt Einwanderung auf 5.846 Personen

Der Hauptausschuss hat die vom Innenminister vorgelegte Niederlassungsverordnung für das Jahr 2024 mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gebilligt. Gemäß dieser Verordnung dürfen im Jahr 2024 abgesehen von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-Bürger:innen höchstens 5.846 Personen nach Österreich einwandern. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang, da 2023 noch 5.951 quotenpflichtige Aufenthaltstitel vergeben werden durften.

Die Niederlassungsverordnung legt auch Maximalquoten für die einzelnen Bundesländer fest. Im Jahr 2024 dürfen demnach folgende Höchstzahlen an Personen aufgenommen werden: Burgenland 56, Kärnten 188, Niederösterreich 348, Oberösterreich 795, Salzburg 421, Steiermark 588, Tirol 371, Vorarlberg 214 und Wien 2.865.

Die Erläuterungen zur Verordnung weisen darauf hin, dass der Rückgang gegenüber dem Vorjahr auf einen niedrigeren Gesamtbedarf an quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln zurückzuführen ist. Insbesondere betrifft dies den Bedarf für Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen in Niederösterreich sowie für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht, auch bekannt als "Privatiers", im Burgenland.

Die Debatte im Hauptausschuss drehte sich unter anderem um die zeitliche Umsetzung der Kontingente für das Jahr 2024. Gerald Loacker von den NEOS kritisierte, dass die Beschlüsse erst im Juni 2024 gefasst werden sollen. Zudem sah er ein Missverhältnis zwischen den Aufenthaltstiteln für Familienzusammenführung und den zugelassenen Saisonkräften im Tourismus sowie bei den Erntehelfer:innen.

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Die FPÖ kritisierte den Innenminister aus einem anderen Grund. Laut Niederlassungsgesetz ist vorgesehen, dass der Innenminister vor Festlegung der Quoten die Länder um ihre Stellungnahme bittet. Im Falle von Niederösterreich wurde eine Stellungnahme mit der Zahl Null gemeldet, da die zuständige freiheitliche Landesregierung keine Aufnahme von Personen wünscht. Trotzdem wurden vom Innenminister 348 Personen für Niederösterreich vorgesehen, was von der FPÖ als Verstoß gegen das Gesetz und als Verfassungsbruch angesehen wird.

Die Diskussion im Ausschuss wurde weiter fortgeführt, wobei eine Abteilungsleiterin aus dem Innenministerium betonte, dass keine gültige Stellungnahme aus Niederösterreich vorliegt. Es wurde lediglich eine E-Mail des Büroleiter-Stellvertreters im Namen des freiheitlichen Landesrats erhalten. Eine solche Einzelpersonen-Äußerung könne nicht als offizielle Stellungnahme gelten.

Die Niederlassungsverordnung für das Jahr 2024 legt im Detail fest, wie viele Aufenthaltstitel für unterschiedliche Zwecke vergeben werden dürfen. Der Großteil der Aufenthaltstitel, nämlich maximal 5.045, ist für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen vorgesehen. Zusätzlich dürfen 420 Aufenthaltstitel an sogenannte "Privatiers", 89 an Drittstaatsangehörige mit einem ausländischen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" und 292 für Zweckänderungen vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" auf den Titel "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" vergeben werden.

Diese Informationen basieren auf dem Artikel von www.ots.at, der über die Billigung der Niederlassungsverordnung 2024 durch den Hauptausschuss berichtet.

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