Am 26. September 2024 konnte die aba-Pensionskassentagung in Bonn mit bedeutenden Entwicklungen aufwarten. Der Regierungsentwurf für das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz brachte wesentliche Änderungen im Pensionskassensektor mit sich. Hierbei handelt es sich insbesondere um Anpassungen der Pensionskassendefinition im § 232 VAG und Regelungen zur vorübergehenden Unterdeckung des Sicherungsvermögens. Die aba, unter der Leitung von Jürgen Rings, zeigt sich insgesamt positiv gestimmt, auch wenn noch Feinarbeiten erforderlich sind.
Rings erklärte auf der Veranstaltung, dass die geplanten Maßnahmen nötig seien, um das Ziel „mehr Rendite“ aus dem Koalitionsvertrag in der praktischen Umsetzung zu erreichen. Um dies zu gewährleisten, sei eine Überarbeitung seitens der BaFin des Kapitalanlagerundschreibens und des Stress-Tests für Pensionskassen erforderlich. Zudem betonte er, dass die neuen Anlagemöglichkeiten erst nach Genehmigung der Sicherungsvermögenspläne durch die BaFin voll ausgeschöpft werden können.
Wichtigkeit der Veränderungen
Diese Reformen sind nicht nur für die Pensionskassen selbst von Bedeutung, sondern könnten auch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte finanzielle Infrastruktur in Deutschland haben. Die aba zeigt sich erfreut darüber, dass die BaFin bereits Anhaltspunkte zur Überarbeitung des Kapitalanlagerundschreibens erwägt, was eine Reaktion auf die neu gefassten gesetzlichen Regeln darstellt.
Dr. Georg Thurnes, Vorstandsvorsitzender der aba, hat in seiner Rede anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Verbandes auf die zentralen Funktionen der Pensionskassen hingewiesen. Er betonte, dass diese Institutionen nicht nur eine wichtige Rolle in der betrieblichen Altersvorsorge spielen, sondern auch einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung von dringend benötigten Infrastrukturmaßnahmen leisten können.
Die Pensionskassen stehen vor der Herausforderung, sich in einem dynamischen regulatorischen Umfeld anzupassen. Rings appellierte an die BaFin, zeitnah praxistaugliche Regelungen zu schaffen, damit die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen effizient umgesetzt werden können. Die aba sehe sich bereit, aktiv bei diesem Prozess mitzuwirken.
Die aba ist als Fachverband für alle Fragen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bekannt. Ihr Engagement unterstreicht die Notwendigkeit, Pensionskassen so zu gestalten, dass sie zukunftsfähig sind und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Alterssicherung der Beschäftigten leisten können.
Um mehr über diese richtungsweisenden Entwicklungen zu erfahren, kann auf die ausführlichen Berichterstattungen auf www.presseportal.de verwiesen werden.