Die Bezeichnung als „Nazi-Unrat“ verstößt gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, so der Senat 2 des Presserats. Der Vorfall bezieht sich auf einen Artikel in der Wochenzeitschrift „NEWS“ mit einem großflächigen Foto, das eine Protestkundgebung vor dem Berliner Reichstag zeigt. Der Begleittext des Fotos wird als pauschale Diffamierung kritisiert und soll gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung) des Ehrenkodex verstoßen.
Ein Leser hat den Presserat auf die problematischen Formulierungen im Begleittext hingewiesen, die seiner Meinung nach die Demonstranten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen pauschal diffamieren. Der Autor verteidigt die Verwendung des Begriffs „Nazi-Unrat“ damit, dass er sich auf ein weltweit verabscheutes Neonazi-Treffen bezieht und von seinen eigenen jüdischen Verwandten bestärkt gesehen wird. Die Chefredakteurin betont zudem, dass der deutsche Bundeskanzler die „Remigrations-Pläne“ der Rechtsradikalen mit der NS-Rassenideologie verglichen hat und Personen mit solcher Weltanschauung als „verkommen“ bezeichnet werden können. Sie stellt jedoch in Frage, ob die Begriffe „Pack“ und „Nazi-Unrat“ angemessen sind.
Der Senat argumentiert, dass solche Äußerungen, die die Menschenwürde von Personen oder Gruppen beeinträchtigen, nicht durch die Presse- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden können. Der Begriff „Nazi-Unrat“ wird als herabsetzend und möglicherweise menschenverachtend eingestuft. Die Kritik des Autors an den politischen Forderungen der „Remigration“ könnte auch ohne solche Begriffe ausgedrückt werden. Darüber hinaus kommt der Senat zu dem Schluss, dass der Begleittext subjektive Wertungen enthält und nicht ausreichend als Kommentar gekennzeichnet wurde, was gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Bericht und Kommentar verstößt.
Der Senat weist darauf hin, dass das Thema des Beitrags von großem demokratiepolitischen Interesse ist, da das Foto eine Demonstration gegen Rechtsextremismus in Deutschland dokumentiert. Allerdings könnten Äußerungen, die unmittelbar in die Menschenwürde eingreifen, nicht durch die Bedeutung des Themas gerechtfertigt werden. Die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift „NEWS“ wird aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten.
Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen.