Politik

Nationalratswahl am 29. September 2024: Stichtag und Fristen festgelegt

Mit der Zustimmung des Hauptausschusses wurde der Termin für die Nationalratswahl in Österreich am 29. September 2024 offiziell festgelegt. Damit stehen nun auch der Stichtag und verschiedene Fristen im Zusammenhang mit der Wahl fest. Die aktuelle XXVII. Gesetzgebungsperiode wird damit die gesamte fünfjährige Dauer ausschöpfen, was in der Zweiten Republik bisher nur in vier Legislaturperioden der Fall war. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats wird voraussichtlich am 24. Oktober 2024 stattfinden.

Der Wahltermin wurde einstimmig von den Abgeordneten genehmigt und orientiert sich genau fünf Jahre nach der vorigen Wahl. Als Stichtag wurde der 9. Juli 2024 festgelegt, wobei sich bestimmte Fristen anschließend darauf beziehen, wie beispielsweise die Bestellung der Wahlleiter:innen, die Konstituierung der Wahlbehörden oder die Einbringung von Wahlvorschlägen. Um sich zur Wahl stellen zu können, müssen alle Kandidat:innen das 18. Lebensjahr bis zum Tag der Wahl vollendet haben. Wählen dürfen hingegen bereits Personen ab 16 Jahren, sofern sie bis zum Wahltag die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt haben. Bei der bevorstehenden Nationalratswahl werden voraussichtlich 6,3 Millionen Menschen wahlberechtigt sein.

Die aktuelle Gesetzgebungsperiode, die seit der Ausweitung der Legislaturperioden im Jahr 2007 fünf Jahre dauert, wird die volle Dauer ausschöpfen. In der Vergangenheit wurden die meisten Perioden vorzeitig beendet, sodass dies erst zum zweiten Mal der Fall ist. Die vorzeitige Beendigung einer Periode erfolgte oft aus strategischen Gründen, um die Wahl zu einem bestimmten Termin legen zu können. Gemäß der Bundesverfassung muss der neue Nationalrat spätestens 30 Tage nach der Wahl einberufen werden. Die kürzeste Legislaturperiode in der Zweiten Republik dauerte nur 434 Tage und endete mit der XIX. Periode im Jahr 1996.

Der neu gewählte Nationalrat wird voraussichtlich am 24. Oktober 2024 zusammentreten. Bis dahin können weiterhin Plenarsitzungen und Ausschüsse in der derzeitigen Besetzung stattfinden. Die Einberufung der konstituierenden Sitzung erfolgt per Entschließung des Bundespräsidenten auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung. Weitere Sondersitzungen sind auch nach der Wahl möglich. Die genauen Informationen zum Wahljahr 2024 finden sich unter [Quelle einfügen].

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