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Nabu warnt: Windkraftpläne gefährden Natur und Artenvielfalt!

Nabu Schleswig-Holstein schlägt Alarm und fordert drastischere Schutzmaßnahmen für Windkraftanlagen, um bedrohte Tierarten und wertvolle Lebensräume zu bewahren – 300 Meter Mindestabstand zu Naturschutzgebieten ist kein Luxus, sondern absolut notwendig!

Die Diskussion um Windenergie in Schleswig-Holstein nimmt an Intensität zu. Der Naturschutzbund (Nabu) hat sich klar positioniert und fordert grundlegende Änderungen am Regierungsentwurf des Landesentwicklungsplans für Windenergie. In einer Mitteilung äußerte der Nabu anerkannte Bemühungen der Landesregierung, jedoch wird der aktuelle Entwurf als unzureichend erachtet, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Lebensräumen und Tierarten.

Ein zentraler Kritikpunkt ist der vorgeschlagene Mindestabstand von lediglich 100 Metern zu Naturschutzgebieten. Der Nabu betont, dass dies nicht ausreiche, um empfindliche Lebensräume zu schützen. In seinem Statement forderte der Verband stattdessen einen Abstand von mindestens 300 Metern, um den Lebensraum windkraftsensibler Vogelarten sowie den Schutz von Fledermäusen zu gewährleisten.

Forderungen des Nabu und BUND

Zusätzlich dringt der Nabu darauf, dass Moore von Windkraftanlagen freigehalten werden. Diese naturnahen Gebiete spielen eine entscheidende Rolle als Kohlenstoffsenken im Kampf gegen den Klimawandel. Der Bau von Windenergieanlagen in solchen Regionen würde dem natürlichen Klimaschutz erheblich schaden.

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Parallel zu den Forderungen des Nabu äußerte sich auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Schleswig-Holstein (BUND). In Anspielung auf die notwendige Kompensation von Eingriffen in die Natur sprach sich der BUND für die Schaffung von Ausgleichsflächen aus. Carl-Heinz Christiansen vom Landesverband betonte, dass die Landesregierung nicht nur Vorrangflächen für Windenergie ausweisen, sondern auch Pläne für Biodiversitätsflächen vorstellen müsse, um zukünftige Artenhilfsprogramme zu unterstützen.

Bürgerinitiative und Offshore-Windkraft

Die Initiative spricht sich zudem für eine verstärkte Förderung von Offshore-Windenergie aus, da diese keinen Platz auf dem Land beansprucht und somit weniger Konflikte mit anderen Nutzungsmöglichkeiten verursacht. Ergänzend wurde die Idee aufgegriffen, Finanzierungs- und Energielieferverträge in grenzüberschreitenden kommunalen Energiepartnerschaften weiterzuentwickeln, um die Synergien zwischen verschiedenen Regionen zu nutzen und den Ausbau der Windenergie zu optimieren.

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Ein interessanter Aspekt ist, dass die Landesregierung plant, künftig Windkraft auf drei Prozent der Landesfläche zuzulassen. Dies ist ein Anstieg von zuvor zwei Prozent, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) und Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) im Juni verkündeten. Dennoch bleiben beispielsweise Mindestabstände zu Wohnhäusern von 400 Metern bestehen. Zu Dörfern und Städten beträgt der Abstand weiterhin 800 beziehungsweise 1000 Meter. Der neue Landesentwicklungsplan ist entscheidend für die Aufstellung regionaler Pläne zur Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein, die bis Ende 2024 vorgestellt werden sollen. Das Beteiligungsverfahren hierzu endete erst Anfang der Woche.

Die kommenden Entscheidungen stehen unter dem Blick der verschiedenen Interessengruppen, während sich Schleswig-Holstein weiterhin auf den Weg zur Umsetzung seiner Windenergieziele begibt. In diesem Kontext bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Forderungen und Anregungen in die finale Planung einfließen werden, um Nachhaltigkeit und Naturschutz angemessen zu berücksichtigen. Ein tieferer Einblick in die beiden Organisationen und deren Inhalte ist im Bericht von www.shz.de nachzulesen.

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