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Nabu schlägt Alarm: Zu wenig Abstand für Windkraft an Naturschutzgebieten!

Nabu schlägt Alarm: Bei den Windkraftplänen in Schleswig-Holstein fordert der Naturschutzbund dringend mehr Schutzmaßnahmen, denn die geplanten Mindestabstände zu Naturschutzgebieten sind mit nur 100 Metern viel zu gering und gefährden sensible Lebensräume für Tiere – und das, obwohl die Windkraftnutzung auf 3 Prozent der Landesfläche ausgeweitet werden soll!

In Schleswig-Holstein steht die Windenergie im Fokus einer hitzigen Debatte, da der Naturschutzbund (Nabu) eindringlich Nachbesserungen am aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans fordert. Der Nabu hat zwar die Absicht der Landesregierung gewürdigt, den Natur- und Artenschutz im Bereich der Windkraft zu berücksichtigen. Dennoch sind die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des Nabu nicht ausreichend, um die vielfältigen Lebensräume und Tierarten zu schützen.

Der zentrale Kritikpunkt des Nabu liegt im vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Naturschutzgebieten, der im Regierungsentwurf lediglich 100 Meter beträgt. Diese Regelung wird als ungenügend erachtet, da ein Abstand von mindestens 300 Metern dringend erforderlich ist, um windkraftsensible Vogelarten und Fledermäuse, die in diesen Gebieten leben, ausreichend zu schützen.

Forderung nach Schutz für Moore

Zusätzlich mahnt der Nabu an, dass Moore unbedingt von Windkraftprojekten freigehalten werden müssen. Moore sind entscheidend für den natürlichen Klimaschutz, da sie zu den wichtigsten Kohlenstoffsenken zählen. Ihre Zerstörung durch den Bau von Windkraftanlagen hätte verheerende Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Biodiversität.

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Eine bemerkenswerte Änderung des Landesentwicklungsplans ist die Ausweitung der möglichen Flächen für Windkraftanlagen auf drei Prozent der Landesfläche, im Gegensatz zu vorher lediglich zwei Prozent. Dies wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen festgelegt, wo zugleich auch der erforderliche Abstand von 400 Metern zu Wohnhäusern angekündigt wurde. Die Abstände zu Dörfern und Städten bleiben unverändert bei 800 respektive 1000 Metern.

Die Einführung dieser Regelungen stellt die Grundlage für die künftige Aufstellung von Regionalplänen zur Windkraft in Schleswig-Holstein dar. Diese Regionalpläne werden die Windkraftplanung auf den eben genannten drei Planungsräumen – den Kreisen und kreisfreien Städten – intensiv begleiten und koordinieren. Interessanterweise soll bereits Ende 2024 mit der Veröffentlichung der ersten Regionalpläne für den Windkraftausbau gerechnet werden. Das Beteiligungsverfahren, das den Bürgern und Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich einzubringen, wurde erst vor kurzem beendet.

Die Diskussion über den Ausbau der Windenergie und der Schutz von Natur und Tieren bleibt angesichts der Veränderungen in der Landschaft und den Bedürfnissen der Umwelt sowie der Menschen von zentraler Bedeutung. Der Nabu sieht sich in der Verantwortung, dies aufmerksam zu begleiten, um einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Ansatz sicherzustellen.

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