Finanzpolizei nimmt Vergewaltiger fest
Anfang Mai 2024 gelang es den Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei, einen mutmaßlichen Vergewaltiger festzunehmen, der international gesucht wurde. Die Festnahme fand in einem Gasthaus im 5. Wiener Gemeindebezirk statt, das zufällig einer routinemäßigen Kontrolle unterzogen wurde. Bei der Überprüfung der Kassendaten und des Personals traf die Finanzpolizei in der Küche auf zwei Personen, von denen einer, ein 29-jähriger Küchengehilfe aus Bangladesch, keine gültigen Arbeitsdokumente vorweisen konnte. Eine genauere Überprüfung ergab, dass der Mann per internationalem Haftbefehl aus Malta gesucht wurde, wo er wegen einer Vergewaltigung angeklagt war.
Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Asylwesen wurde die Festnahme angeordnet und von der Bereitschaftseinheit der Polizei vollzogen. Der bangladeschische Mann verlor seinen Asylstatus in Österreich und wurde nach Malta abgeschoben. Zusätzlich wurde er wegen Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz angezeigt. Es wurden bereits Strafen in Höhe von 4.500 Euro beantragt.
Finanzminister Magnus Brunner betonte die Wichtigkeit der Arbeit der Finanzpolizei und hob hervor, dass regelmäßige Kontrollen nicht nur dem Schutz der Wirtschaft dienen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Der Fall unterstreicht zudem die Bedeutung für Unternehmen, ihre Mitarbeiter korrekt anzumelden, Steuern und Abgaben gesetzeskonform zu bezahlen und sich rechtmäßig am Wirtschaftsleben zu beteiligen.
In der folgenden Tabelle sind die Verstöße aufgeführt, wegen derer der bangladeschische Mann angezeigt wurde:
Gesetz | Verstoß |
---|---|
Ausländerbeschäftigungsgesetz | Anstellung ohne gültige Arbeitsdokumente |
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz | Verstoß gegen Sozialversicherungspflicht |
Arbeitszeitgesetz | Verstoß gegen die vorgeschriebenen Arbeitszeiten |
Dieser Vorfall erinnert an die Bedeutung einer regelmäßigen Überprüfung der Mitarbeiter und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen / ots