In der Stadt Mölln könnte es bald deutlich teurer werden für Unternehmen, die falsche Alarme durch Brandmeldeanlagen auslösen. Geplant ist eine Erhöhung der Gebühr von bisher 100 Euro auf etwa 713,88 Euro pro Einsatz. Diese Änderung betrifft insbesondere gewerbliche Betriebe, die aufgrund der Erfordernisse des Brandschutzes verpflichtet sind, ihre Gebäude mit solchen Anlagen auszustatten.
„Das war bislang Kleingeld für die Firmen“, erklärt Torsten Wendland, der Leiter der Möllner Ordnungsbehörde. In der Stadt sind vor allem große Firmen wie Coca-Cola sowie verschiedene Kliniken und Pflegeheime betroffen. Diese Erhöhung wurde im Rahmen einer neuen Feuerwehrgebührensatzung diskutiert, die bereits am Montag im Finanzausschuss behandelt wurde und möglicherweise schon bald in Kraft tritt.
Höhere Gebühren könnten Fehlalarme reduzieren
Mit dieser neuen Regelung erhoffen sich die Verantwortlichen eine Verringerung der Fehlalarme. Wendland betont, dass die Betreiber der Brandmeldeanlagen aufgrund der erhöhten Kosten hoffentlich schneller handeln und ihre Anlagen regelmäßig warten. „Das wäre vorteilhaft, da es die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte und deren Arbeitgeber entlasten würde“, betont Wendland.
Im Durchschnitt wird die Freiwillige Feuerwehr Mölln circa 30 Mal pro Jahr aufgrund eines Fehlalarms alarmiert. Die häufigsten Ursachen sind einfache Missgeschicke, wie die Nutzung von Deospray in einer Klinik, oder durch externe Handwerker, welche beim Schweißen fälschlicherweise Alarm auslösen. Oft sind die Brandmelder auch schlecht platziert oder die Wartung erfolgt nicht ordnungsgemäß.
Gebührenordnung soll Kosten decken
Die neuen Gebühren sollen näher an die realen Kosten herangeführt werden. So belaufen sich die Kosten für den Einsatz eines Feuerwehr-Löschgruppenfahrzeugs auf etwa 418,64 Euro pro Stunde. Diese Beträge summieren sich schnell, wenn mehrere Löschzüge ausrücken müssen, was die finanzielle Belastung für die Unternehmen erheblich steigern könnte.
Bei der nächsten Stadtvertretersitzung im Dezember könnte die Entscheidung zur Genehmigung dieser Gebührenerhöhung fallen. Es ist jedoch zu beachten, dass Einsätze der Feuerwehr in Notfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden, weiterhin gebührenfrei bleiben. Laut Brandschutzgesetz dürfen für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr keine Gebühren erhoben werden.
Die Diskussion um die neuen Gebühren zeigt, wie ernst die Problematik der Fehlalarme genommen wird. Die Verantwortlichen hoffen, dass mit der Einführung der höheren Gebühren die Zahl der unnötigen Einsätze zurückgeht und somit sowohl die freiwilligen Feuerwehrleute als auch die Einsatzkräfte entlastet werden.
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