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Modernisierung des Strafrechts: Verbesserte Verteidigungskosten und Grundrechtsschutz

Im heutigen Justizausschuss werden Verbesserungen beim Verteidigungskostenbeitrag und Grundrechtsschutz diskutiert, die eine notwendige Modernisierung des Strafrechts darstellen. Dies betonen die Nationalratsabgeordnete Michaela Steinacker, Obfrau des Justizausschusses und ÖVP-Justizsprecherin, sowie der ÖVP-Mandatar Klaus Fürlinger, Ausschussmitglied und Rechtsanwalt. Laut Steinacker handelt es sich dabei um lange überfällige Schritte.

Eine Neugestaltung und Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags ist geplant. Im Falle eines Freispruchs soll der Beitrag spürbar erhöht werden und auch bei langwierigen Verfahren sollen die gesetzten Grenzen überschritten werden können. Zusätzlich soll ein Ersatzanspruch eingeführt werden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Diese Änderungen sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Bei Verfahrenseinstellungen wird die Obergrenze für den Verteidigungskostenbeitrag 6.000 Euro betragen und in besonderen Fällen erhöht oder verdoppelt werden können.

Des Weiteren soll eine richterliche Bewilligung für die Sicherstellung von Mobiltelefonen und mobilen Datenträgern in Strafverfahren eingeführt werden. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Sicherstellung ohne vorherige richterliche Bewilligung verfassungswidrig ist. Durch die erforderliche Bewilligung wird der Datenschutz und das Recht auf Privat- und Familienleben angemessen beachtet. Bei der Sicherstellung von mobilen Datenträgern soll die Einschränkung bezüglich Datenkategorien, Dateninhalten und des Zeitraums beachtet werden. Nur die genehmigten Daten werden den Ermittlern zur Verfügung gestellt, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

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Diese Veränderungen sollen einzelfallgerechtere Bemessungen beim Verteidigungskostenbeitrag ermöglichen und den Grundrechtsschutz im Strafverfahren stärken. Die Volkspartei betont, dass sie sich für einen starken Rechtsstaat einsetzt.

Quelle/Referenz
ots.at

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