Ein unerwartet spannungsgeladener Nachmittag bei den neu eingeführten Grenzkontrollen in Aachen: Ein 58-jähriger Kameruner, der mit dem Zug aus Belgien eingereist war, wurde am Montag wegen eines ungewöhnlichen Delikts festgenommen. Das skurrile Detail bei seiner Verhaftung war die Entdeckung, dass er mit einem Dutzend verschiedener Alias-Namen unterwegs war.
Alles begann, als eine aufmerksame Zeugin der Bundespolizei meldete, der Mann habe im Zug einen Diebstahl begangen. Eine Kontrolle durch die Beamten brachte dann mehr als nur die übliche Reisedokumenten-Unordnung ans Licht. Nicht nur, dass der Verdächtige unzureichende Grenzübertrittsdokumente bei sich hatte, er trug auch einen echten kamerunischen Reisepass bei sich. Diese Entdeckung stellte die Identität des Mannes schließlich klar.
Ein Netz aus Alias-Namen
Die Überprüfung mithilfe von Fingerabdrücken offenbarte, dass der Mann unter gleich 12 verschiedenen Namen bei den Behörden registriert war. Zusätzlich zu dieser Verwirrung bestand für ihn eine Einreisesperre, die seinen Aufenthalt in Deutschland illegal machte. Bei einer Durchsuchung wurden Bargeld, eine hochwertige Sonnenbrille, ein französischer Reisepass und persönliche Dokumente gefunden.
Der eigentliche Diebstahl war der betroffenen Frau zunächst gar nicht aufgefallen. Sie war während der Zugreise eingeschlafen und bemerkte erst durch den Anruf der Polizei den Verlust. Ihre Rückkehr nach Aachen führte zur dankbaren Entgegennahme ihres Eigentums.
Wie ausblick-am-hellweg.de berichtet, wird der Kameruner im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vor den Haftrichter geführt. Dieses spezielle Verfahren zielt darauf ab, Strafprozesse zügig abzuwickeln, insbesondere wenn die Sachlage einfach ist oder die Beweislage eindeutig ist.
Das Beschleunigte Verfahren vermeidet lästige Zwischenschritte und sieht vor, Anklagen mündlich zu erheben und Zeugenvernehmungen durch Protokollverlesung zu ersetzen, um den Prozess effizienter zu gestalten. Solche Verfahren sind auf leichtere, übersichtliche Fälle beschränkt und können nur vor einem Amtsgericht beantragt werden. Zudem darf die verhängte Freiheitsstrafe im beschleunigten Verfahren ein Jahr nicht übersteigen.
Die Bundespolizei in Aachen, welche den Fall bearbeitet, zeigt sich entschlossen, solche Verzögerungen bei der Abwicklung von Strafsachen auf ein Minimum zu beschränken. Weitere Details können im Originalartikel auf ausblick-am-hellweg.de nachgelesen werden.
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