In Sachsen-Anhalt stehen wichtige Veränderungen für Strafgefangene an. Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Vergütung für Gefangene erheblich steigern soll. Derzeit erhalten diese durchschnittlich lediglich 2,02 Euro pro Stunde für ihre Arbeit. Mit der geplanten Erhöhung auf 3,37 Euro pro Stunde würde dies einer Steigerung von satten 67 Prozent entsprechen, wie MDR berichtet. Diese Maßnahme, die am 1. Juli des kommenden Jahres in Kraft treten soll, soll nicht nur die geringe Entlohnung der Inhaftierten an die gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen, sondern auch deren Resozialisierung unterstützen.
Neue Regelungen und Perspektiven
Zusätzlich zur Erhöhung der Vergütung plant das Justizministerium weitere Änderungen. Über die geleistete Arbeit sollen Gefangene in der Lage sein, ihre Haftzeit zu verkürzen oder sogar finanzielle Entschädigungen für ihre Opfer zu leisten. Weidinger betont, dass dies einen entscheidenden Schritt zur Anerkennung der Arbeit von Gefangenen darstellt und die Möglichkeit verbessert, mit selbstverdientem Geld aktiv am Leben teilnehmen zu können. So sollen Gefangene für jeden unentgeltlich absolvierten Arbeitstag einen Tag eher entlassen werden können, was den Druck auf junge Menschen verringern könnte, die in Haft sind, um Schulden zu begleichen, wie Volksstimme hervorhebt.
Diese Reformen sind eine Reaktion auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Vergütungen als verfassungswidrig eingestuft hat. Die Richter hatten gefordert, dass die Löhne der Gefangenen an mindestens 15 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens orientiert werden, was die Politik nun angeht. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen, die dem Land etwa 1,4 Millionen Euro jährlich kosten könnten, die Arbeitsquote der Gefangenen steigern und ihnen helfen, in ein geregeltes Leben zurückzukehren.
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