In einem aktuellen Verfahren um ein kontroverses Stinkefinger-Foto, das von der GGI-Initiative veröffentlicht wurde, gibt es nun ein Urteil. Das Gericht entschied, dass die Pose mit ausgestrecktem Mittelfinger in diesem Fall „gerade kein aggressives bzw. hasserfülltes Verhalten“ darstellt. Die Grüne Politikerin Madeleine Petrovic warf der Politikerin Sigrid Maurer in einem Tweet Hass und Niedertracht vor, woraufhin die GGI-Initiative Maurers Stinkefinger-Foto veröffentlichte, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch Maurer Hass im politischen Diskurs einsetzt. Maurer reichte daraufhin eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein, da sie die Verwendung des Fotos nicht genehmigt hatte.
Das Gericht interpretierte die Stinkefinger-Geste jedoch nicht als aggressives Verhalten, sondern als Bekenntnis zu einer gegenteiligen Haltung gegenüber einer bestimmten Gruppe. Mit anderen Worten, der Stinkefinger sollte laut Gericht als eine Art „liebevolle Geste“ gegenüber Maurers „hatern“ verstanden werden. Diese Interpretation wird von einigen als eigenwillig betrachtet, da der Stinkefinger oft als beleidigende Geste angesehen wird und bereits zu Strafzahlungen geführt hat.
Madeleine Petrovic äußerte sich kritisch zu dem Urteil und bezeichnete es als juristisch fragwürdig und politisch brisant. Sie befürchtet, dass solche Urteile die Meinungsfreiheit gefährden und kritische Stimmen mundtot machen können. Die GGI-Initiative hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, da sie weitere Verfahrensfehler vermuten.
Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf zukünftige Gerichtsverfahren haben, in denen es um die Interpretation des Stinkefingers geht. Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte ähnliche Fälle bewerten werden.
Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen.