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Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderungen: Neuer Schritt zur Gleichstellung und regionalen Unterstützung

Der gestern eingebrachte Initiativantrag der beiden Regierungsparteien zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen wird von der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen ausdrücklich begrüßt. Neben der Förderung der Mitbestimmungsrechte wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist die Erweiterung der Behindertenanwaltschaft. So sollen künftig 50 Millionen Euro zusätzlich für inklusive Projekte zur Verfügung stehen, davon werden 36 Millionen Euro speziell für das Thema „Recht auf Arbeit“ reserviert. Die langjährige Forderung nach „Lohn statt Taschengeld“ wird somit endlich umgesetzt. Die Bundesregierung setzt durch diesen Initiativantrag den Fokus auf den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen und unterstützt diese dabei, am Arbeitsmarkt teilzunehmen.

Die geplante Erweiterung des Büros der Behindertenanwaltschaft um zusätzliche Regionalstellen wird als bedeutender Fortschritt angesehen. Dies stärkt nicht nur die bundesweite Zuständigkeit, sondern verbessert auch die regionale Unterstützung, Beratung und Begleitung, insbesondere bei Schlichtungsverfahren. Die Schaffung von Regionalstellen ermöglicht es, Menschen mit Behinderungen dort zu unterstützen, wo sie leben, und sicherzustellen, dass diese Unterstützung flächendeckend und effizient erfolgt. Dadurch kann näher bei den Menschen sein und ihre Anliegen direkt vor Ort bearbeitet werden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Initiativantrags ist die gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrats und die bessere Ausstattung des Monitoringausschusses. Der Österreichische Behindertenrat wird als Beratungsgremium für die Regierung festgelegt und der Monitoringausschuss, als das gesetzlich eingerichtete Überwachungsorgan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, erhält eine finanzielle Aufstockung. Dadurch werden bessere Grundlagen geschaffen, die den Pariser Prinzipien entsprechen und die Standards für nationale Menschenrechtsinstitutionen vorgeben.

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Das Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderungen stellt somit einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung und Verbesserung der Lebenssituation dar. Es werden finanzielle Mittel bereitgestellt, um inklusive Projekte zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Durch die Erweiterung der Behindertenanwaltschaft um Regionalstellen wird eine bessere regionale Unterstützung gewährleistet. Außerdem wird der Österreichische Behindertenrat gesetzlich verankert und der Monitoringausschuss besser ausgestattet, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu überwachen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Rechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu stärken.

Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen.

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