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Leistungsstärkende Maßnahmen: Entlastung für österreichische Leistungsträger durch Abschaffung der kalten Progression

Mit der Abschaffung der kalten Progression hat die österreichische Bundesregierung eine Einigung über das verbleibende Drittel erzielt. Diese Maßnahme wird in den kommenden Jahren zu einer spürbaren Entlastung der Leistungsträger in Österreich führen. Laut einem Artikel von www.ots.at beläuft sich die Entlastung für das Jahr 2025 auf knapp 2 Milliarden Euro.

WKNÖ Landesgruppenobmann und WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker zeigt sich erfreut über die Verteilung des dritten Drittels. Er betont die wichtige Rolle von Unternehmen, Leistungsträgern und Familien in der Weiterentwicklung des Landes. Die vorgestellten Maßnahmen werden langfristig dazu beitragen, diese Akteure zu unterstützen.

Konkret werden die Steuerstufen um etwa 4 Prozent angehoben. Zudem werden die Absetzbeträge zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst. Eine weitere Maßnahme ist der erhöhte Kinderzuschlag in Form eines Absetzbetrags von 60 Euro pro Monat und Kind für erwerbstätige alleinerziehende Personen. Die Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen berücksichtigt die Forderungen der Tourismusbranche. Durch die Anhebung der Kleinunternehmergrenze werden auch die Kleinunternehmen entlastet.

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WBNÖ Direktor Harald Servus zeigt sich zufrieden mit dem Einsatz der Bundesregierung unter Bundeskanzler Karl Nehammer. Die vorgestellten Maßnahmen entsprechen der Forderung nach „Mehr Netto vom Brutto“ und setzen sich für eine Entlastung der hart arbeitenden Menschen in Österreich ein.

Mit diesen gezielten Maßnahmen hofft die Regierung, eine spürbare und langfristige Entlastung zu erreichen. Es zeigt sich, dass sie auch in den letzten Monaten ihrer Koalition hart für das Land arbeitet. Die Abschaffung der kalten Progression und die damit verbundene Verteilung des verbleibenden Drittels sollen dazu beitragen, den Leistungsträgern in Österreich Anerkennung und Unterstützung zukommen zu lassen.

Quelle/Referenz
ots.at

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