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Leerstandsabgabe in OÖ: Maßnahme gegen Wohnungsmangel und für sozialen Wohnbau

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass der Nationalrat Mitte April beschlossen hat, die Zuständigkeit für die Leerstandsabgabe auf die Bundesländer zu übertragen. Damit erhält das Land Oberösterreich die Möglichkeit, eine Abgabe für leerstehende Mietobjekte einzuführen. Diese Entscheidung wird von AK-Präsident Andreas Stangl unterstützt. Er betont, dass mit den zusätzlichen Mitteln, die durch die Leerstandsabgabe eingenommen werden könnten, mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden könnte.

Laut Statistik Austria stehen in Oberösterreich derzeit rund 92.000 Wohnungen leer. Diese Leerstände verringern das Angebot am Wohnungsmarkt und erschweren somit die Suche nach leistbarem Wohnraum. Eine Umfrage des AK Wohnzufriedenheitsindex ergab, dass sieben von zehn Befragten in Oberösterreich Schwierigkeiten haben, eine finanziell geeignete Mietwohnung zu finden. Zudem haben sich rund 52.000 Haushalte in Oberösterreich für eine geförderte Wohnung angemeldet, was einer Steigerung von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Die Situation am Mietmarkt ist also angespannt. AK-Präsident Andreas Stangl hebt hervor, dass die Einführung einer Leerstandsabgabe eine steuernde Maßnahme sein kann, um das Problem anzugehen. Er betont, dass der geförderte gemeinnützige Wohnbau ein wichtiges Instrument für leistbares Wohnen ist und daher weiter ausgebaut werden sollte. Durch die zusätzlichen Einnahmen aus der Leerstandsabgabe könnten mehr Mittel in den geförderten Wohnbau investiert werden.

Die Forderung nach einer Leerstandsabgabe in Oberösterreich ist somit Teil einer größeren Debatte über sozialen Wohnbau und die Verfügbarkeit von leistbarem Wohnraum. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung auf diese Forderung reagieren wird und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation am Wohnungsmarkt zu verbessern.

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